Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (29.11.) das Kryptowerteverwahrgesetz beschlossen. Damit wird in Deutschland ein geregelter Markt für die Verwahrung von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum, aber auch für sogenannte Security Token, also digitale Wertpapiere, geschaffen. "Der deutsche Gesetzgeber nimmt eine Vorreiterrolle bei der Regulierung von Kryptoverwahrern ein und trägt auf diese Weise auch zum Anlegerschutz bei", meint Sven Hildebrandt, geschäftsführender Gesellschafter der Beratungsgesellschaft Distributed Ledger Consulting.

Der Bundesrat billigte dabei die Streichung einer bestimmten Vorschrift. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf war noch ein Trennungsgebot vorgesehen. Demnach sollte die Verwahrung von Kryptowerten für Dritte und das Depotgeschäft mit elektronischen Wertpapieren separat erfolgen. Diese Vorgabe ist jedoch aus dem Gesetz gefallen.

Zudem wurde eine Frist verlängert: Bis Ende März 2020 können Akteure nun bei der Finanzaufsicht Bafin ihre Absicht anzeigen, Kryptowerte für Dritte verwahren zu wollen. Bis Ende November 2020 muss ein entsprechender Antrag dann eingereicht sein.

Lizenz für Kryptos
"Insgesamt ist dieser Entwurf deutlich ausgewogener und gelungen, auch, wenn manche Feinheiten noch zu regeln sind", kommentiert Hildebrand den Beschluss. "Wir gehen vor dem Hintergrund der europäischen Harmonisierung davon aus, dass die deutsche Lizenz sodann auch 'passportfähig' sein wird, wenn andere Jurisdiktionen entsprechend nachziehen." Ein Verwahrer mit deutscher Krypto-Lizenz soll also auch in anderen europäischen Ländern aktiv werden können. Wichtig sei nun, wie das Gesetz in Deutschland nun konkret in der Regulierungspraxis ausgelegt werde, damit kein Nachteil für den hiesigen Technologie-Standort entstehe. (ert)