Anfang Januar 2018 ist soweit: Die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II und die Verordnung über Packaged Retail Investment and Insurance Products, kurz: Priips, treten in Kraft. Angesichts der zahlreichen neuen Vorschriften, die die umfassenden Regelwerke mit sich bringen, warnt der deutsche Fondsverband BVI vor unterschiedlichen Informationen für Anleger.

"Im neuen Jahr droht Fondskäufern ein Flickenteppich an widersprüchlichen Informationen", sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. "Je nach Vertriebsweg erhalten sie dann zu ein und demselben Fonds bis zu vier unterschiedliche Dokumente, deren Inhalte sich in wesentlichen Punkten widersprechen", erklärt er. Dies werde Verbraucher eher verwirren als zu mehr Verständnis beizutragen.

Administrative Monstren
Der Verband plädiert deshalb dafür, die von der EU-Kommission und den europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) erlassenen Regeln gezielt zu überarbeiten. "Mifid II und Priips haben 2012 als sinnvolle Vorhaben zum Verbraucherschutz begonnen, sich dann aber im weiteren Prozess zu administrativen Monstern entwickelt", sagt Richter. Die EU-Gesetzgeber sollten die Auswüchse schnell korrigieren, fordert er. "Für Priips könnte das schon bei der anstehenden Überprüfung Ende 2018 geschehen", so Richter.

Fondsgesellschaften und Berater stellen Privatanlegern heute bereits das sogenannte OGAW-KID zur Verfügung, auch als "wesentliche Anlegerinformationen" bezeichnet. Es enthält Informationen unter anderem zu Kosten, Wertentwicklung und Risiken des jeweiligen Fonds. Zu Riester-Fonds erhält der Anleger zusätzlich ein gesetzlich vorgeschriebenes Produktinformationsblatt. Ab Januar kommen dann die neuen Informationen nach Mifid II hinzu, bei Fondspolicen ein Priips-KID mit Informationen zu den einzelnen Fonds.

Absurde Ergebnisse
Ein Vergleich dieser Dokumente könne zuweilen zu absurden Ergebnissen, heißt es beim BVI. Zum Beispiel bei den Kosten. Beim Kauf eines Fonds schreiben Mifid II und Priips vor, die Produktkosten in Euro und Cent offenzulegen. Die Kostenbestandteile sind zwar einheitlich definiert, sie werden je nach Regelwerk aber unterschiedlich berechnet. Mit der Folge, dass der Anleger je nach Dokument unterschiedliche Angaben erhält.

Doch damit nicht genug: Die Kosten nach Mifid II und Priips sind wiederum nicht mit denen in den wesentlichen Anlegerinformationen identisch, und sie unterscheiden sich auch noch von den Angaben im Riester-Produktinformationsblatt. Welche Kosteninformationen der Anleger zu ein und demselben Fonds am Ende erhält, bestimmt demnach der Vertriebsweg; also ob der Anleger ihn direkt beim Produktanbieter, bei der Bank im Wertpapiervertrieb oder als fondsgebundene Versicherung kauft (siehe Tabelle unten). (am)