Das erste Jahr unter dem Regime von Mifid II war am 3. Januar 2019 vorbei. Nun kommt auf Banken und Finanzdienstleister, die unter die EU-Finanzmarktrichtlinie fallen, zum ersten Mal die Pflicht zu, Anlegern einen Ex-post-Kostenausweis zur Verfügung zu stellen. Einmal im Jahr müssen Wertpapierdienstleister ihre Kunden in diesem Dokument über alle Produkt- und Dienstleistungskosten aufklären, die in den vorangegangenen zwölf Monaten im Zusammenhang mit einer Geldanlage angefallen sind. 

Diese Verpflichtung besteht für laufende Geschäftsbeziehungen, nicht für einmalige Beratungen. Von einer laufenden Geschäftsbeziehung ist auszugehen, wenn das Institut Bestandsprovisionen vereinnahmt und dem Kunden dafür "laufende Vorteile" gewährt.

Magdalena Kuper, Regulierungsexpertin beim deutschen Fondsverband BVI, erläutert im Interview mit FONDS professionell ONLINE, warum die Erstellung der Ex-post-Kosteninformation schwierig ist – und weshalb die aufgeführten Zahlen Transparenz und Vergleichbarkeit oft genug nur suggerieren.


Frau Kuper, Mifid II schreibt vor, dass Anleger einmal pro Jahr einen Ex-post-Kostenausweis erhalten müssen. Da die EU-Finanzmarktrichtlinie am 3. Januar 2018 in Kraft getreten ist, hätte das inzwischen eigentlich schon passieren müssen. Die meisten Banken, Sparkassen und depotführenden Stellen werden die Kostenberichte aber erst im zweiten Quartal verschicken, wie eine Umfrage von FONDS professionell gezeigt hat. Wo hakt es? 

Magdalena Kuper: Noch im vergangenen Herbst hieß es von Seiten einiger Banken, dass sie den Kostenausweis im Januar verschicken möchten. In der Praxis sind dann aber Probleme aufgetaucht. Ein Grund für die Verzögerung ist vermutlich, dass nicht alle Produktanbieter die nötigen Daten rechtzeitig zur Verfügung stellen konnten. Wir haben unsere Mitglieder darauf hingewiesen, dass sämtliche Produktkosten bis Ende Dezember bereitzustellen sind. Das ist weitestgehend auch geschehen. Probleme mit der Datenqualität gab es wohl eher auf Seiten der Zertifikateanbieter. Viele Banken warten lieber ab, bis alle Daten korrekt vorliegen, als falsche Zahlen in die Ex-post-Kostenausweise einfließen zu lassen. 
  
FONDS professionell durfte die Muster für die Ex-post-Kostenausweise einiger Institute einsehen. Dabei fällt auf, dass sehr unterschiedlich aussehen, schon allein, was den Umfang der Dokumente angeht. Auch bei der Aufbereitung der Daten weichen sie zum Teil voneinander ab. Warum sind die Informationen nicht einheitlich gestaltet? 
  
Kuper: Viele Vorgaben sind in Mifid II nicht wirklich präzise formuliert. Das eröffnet Interpretationsspielraum und führt dazu, dass der Kostenausweis von Institut zu Institut sehr unterschiedlich aussehen kann. Wir erwarten, dass die Bafin oder die Europäische Wertpapieraufsicht ESMA gemeinsam mit den Verbänden nach einer stärker standardisierten Lösung suchen wird. Damit sind die Kosteninformationen aber noch längst nicht transparent. Im Gegenteil, die Angaben zu einzelnen Fonds sind möglicherweise überhaupt nicht vergleichbar oder nicht aktuell. 

Wie kann das sein? 

Kuper: Bei den Produktkosten, die im Ex-post-Ausweis zu berücksichtigen sind, gibt es im Wesentlichen drei Posten: die laufenden Kosten, die Transaktionskosten und gegebenenfalls eine erfolgsabhängige Gebühr. Für Fonds rechnen die Banken aber zwangsläufig mit älteren Daten. Denn am 1. Januar steht noch gar nicht fest, wie hoch die tatsächlichen Kosten eines Fonds in den vorangegangenen zwölf Monaten waren. Dafür muss erst der geprüfte Jahresbericht vorliegen. Die Finanzaufsicht erlaubt den Fondsanbietern deshalb, die jüngsten testierten Zahlen zu verwenden. 

Dann fließen in den Ex-post-Kostenausweis de facto also die Produktkosten aus dem vorletzten Geschäftsjahr ein? 
  
Kuper: Bei einem Fonds, dessen Geschäftsjahr von Januar bis Dezember reicht, fließen in den Ex-post-Kostenausweis für 2018 die Produktkosten des Kalenderjahres 2017 ein. Reicht das Geschäftsjahr von Juli bis Juni, sind die Zahlen zwar aktueller, mit dem Berichtszeitraum des Kostenberichts stimmen sie dennoch nicht überein. Die abweichenden Geschäftsjahre der Fonds beeinträchtigen auf den ersten Blick die Vergleichbarkeit. Durch die Ermittlung der Kosten auf Jahresbasis sollten sich die Unterschiede aber zum großen Teil nivellieren. Ein echtes Problem mit der Vergleichbarkeit gibt es dagegen bei den offenen Immobilienfonds. 

Warum das? 

Kuper: Bei diesen Produkten herrscht nach wie vor kein Konsens, welche Komponenten im Ex-ante- und Ex-post-Ausweis berücksichtigt werden müssen. Manche Anbieter rechnen die Kosten für die Bewirtschaftung der Objekte und die Darlehenszinsen für die Objektfinanzierung ein, andere nicht. So kann es passieren, dass der eine Immobilienfonds unter dem Strich vielleicht 4,5 Prozent Kosten ausweist, ein anderer aber nur zwei Prozent, obwohl die tatsächliche Kostenbelastung ähnlich ist. Ohne weitere Erläuterung ziehen Anleger daraus womöglich die falschen Schlüsse. 
  
Gilt die Maßgabe, dass die Zahlen des letzten Jahresberichtes verwendet werden, eigentlich auch für die erfolgsabhängige Vergütung? 
  
Kuper: Ja, das ist korrekt. Gerade für die Performance-Fee gilt, dass sie erst am Ende des Geschäftsjahres sicher festgestellt und erhoben werden kann. 
  
Dann könnte im Kostenausweis für das Jahr 2018 also eine Performance-Fee selbst für einen Fonds aufgeführt sein, der in den vorangegangenen zwölf Monaten Verluste erwirtschaftet und darum gar keine Erfolgsgebühr berechnet hat. Das wäre skurril. 
  
Kuper: So ist es aber. Die Rückstellungen, die man für eine Performance-Fee im Laufe des Geschäftsjahres tätigt, können wieder aufzulösen sein, wenn etwa am Ende der Abrechnungsperiode nicht die erforderliche Outperformance gegenüber der Benchmark erreicht wird. Außer dem Rückgriff auf die letzten verfügbaren geprüften Zahlen gibt es keine Möglichkeit, die Kosten der Fonds für den Ex-post-Ausweis zuverlässig bereitzustellen.

Vielen Dank für das Gespräch. (am/bm)


Einen ausführlichen Bericht über die neuen Ex-post-Kostenausweise finden Sie in der aktuellen Heftausgabe 1/2019 von FONDS professionell, die den Abonnenten in den kommenden Tagen zugestellt wird.