Werbeanrufe gehen Verbrauchern auf die Nerven – und sie wollen diese Art der Belästigung immer seltener hinnehmen: Die Zahl der Beschwerden, die wegen unerlaubter Telefonwerbung bei der Bundesnetzagentur eingingen, kletteerten im vergangenen Jahr um 6.000 auf den neuen Höchststand von 58.000, meldet das "Handelsblatt". Bundesverbraucherministerin Katarina Barley (SPD) will jetzt verstärkt gegen sogenannte Cold Calls vorgehen. Für den Sommer dieses Jahres hat sie einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag angekündigt.

Berlin will vor allem Strom- und Gasverträgen, die Verbrauchern am Telefon aufgeschwatzt werden, den Kampf ansagen. Barleys Idee geht in die Richtung, dass sich Anbieter solche Verträge nachträglich schriftlich bestätigen lassen müssen. Dieser Vorschlag stößt allerdings nicht überall auf Gegenliebe. "Da wird die Bürokratiekeule geschwungen. Gerade beim Stromanbieterwechsel gibt es einfachere Lösungen, um die Rechte der Verbraucher zu wahren", kritisiert Katharina Willkomm, verbraucherpolitische Sprecherin der FDP.

Nachbessern bei der Widerrufsfrist
Willkomm sieht an einer anderen Stelle Nachbesserungsbedarf. So beginnt die 14-tägige Widerspruchsfrist bereits nach Ende des ungetenen Telefonats. Oft bekommen Kunden ihre Vertragsunterlagen aber erst nach Ablauf der Zweiwochen-Frist, können dem telefonisch abgeschlossenen Vertrag also nicht mehr widersprechen. "Die Widerrufsfrist darf erst beginnen, wenn die Vertragsunterlagen da sind", fordert die FDP-Frau. Auch die Grünen fordern strengere Regeln und Sanktionen gegen Cold Calls.

Verbraucherschützer haben einen weiteren Vorschlag: Sie weisen darauf hin, dass Energieversorger die bisherigen Strom- und Gasverträge kündigen können, ohne nachweisen zu müssen, dass sie das auch tatsächlich dürfen. Bei einem Anbieterwechsel sollte deshalb der bisherige Stromlieferant eine Kündigungsvollmacht des Kunden anfordern dürfen. Das ist bislang nur in Ausnahmefällen möglich. (fp)