Seit dem 10. August geht nichts mehr. Die Rede ist vom Vermittlerregister des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), das seit knapp einem Monat als Folge einer Cyberattacke auf die Industrie- und Handelskammern nicht mehr online verfügbar ist. Fragen zum Register können daher nur telefonisch über eine Hotline gestellt werden (01800 600 58 50, Festnetzpreis 0,20 Euro /Anruf), die E-Mail-Kommunikation wird gerade wieder aufgebaut. Das schreibt der DIHK auf seiner Internetseite.

Was genau Hintergrund und Intention des Hackerangriffs waren, teilt der DIHK nicht mit. Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen gehe aber dem "Anfangsverdacht der Computersabotage nach". Ob bei dem Vorfall Daten abgeflossen sind, sei Gegenstand der Ermittlungen. Ein Erpresserschreiben liegt nicht vor. Zugleich warnt der Dachverband vor Trittbrettfahrern, die mittels "Phishing, Social-Engineering und anderen Versuchen" die aktuelle Lage ausnutzen könnten. Mitgliedsunternehmen sollten daher wachsam im Umgang mit (vermeintlichen) E-Mails der IHK sein und sich notfalls per Telefon rückversichern.

Probleme für Vermittler
Die Attacke kann ferner Versicherungs- und Finanzvermittler in eine missliche Lage bringen – schließlich ist der Auszug aus dem Vermittlerregister Voraussetzung für die Tätigkeit als Vermittler. Dem AfW Bundesverband Finanzdienstleistung liegen nach Angaben seines geschäftsführenden Vorstands Norman Wirth Hinweise vor, dass wegen der fehlenden Eintragung ins Register beziehungsweise der fehlenden Prüfmöglichkeit eine neue Zusammenarbeit von Beratern mit Vertrieben oder Pools nicht erfolgen konnte. Zudem habe es schon das Problem gegeben, dass – obwohl sämtliche für die Erlaubniserteilung und Registrierung notwendigen Unterlagen vorlagen – diese mit der Begründung des Cyberangriffs nicht erfolgte. "Das geht selbstverständlich gar nicht!", ist Wirth entrüstet.

"Manche Versicherer, Pools und Vertriebe akzeptieren aktuell die Eintragungsurkunde der jeweiligen IHKen und überprüfen dann später die Eintragung, wenn das Register wieder am Start ist, anderen reicht die Urkunde derzeit nicht", berichtet der Jurist von der Berliner Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte weiter. "Sollte der Zustand noch länger anhalten, gehe ich davon, dass den allermeisten die Urkundenvorlage vorerst ausreichen wird. Wir setzen da auf Pragmatismus. Gleiches gilt sicherlich für die Vermögensschadenhaftpflicht. Mehr geht wohl aktuell nicht." (jb)

Anmerkung der Redaktion: Ein Sprecher der IHK Kassel-Marburg, bei der es nach Angabe des AfW Verzögerungen bei der Registrierung von Vermittlern gegeben habe, teilte am 16. September mit, dass die wenigen nach der Cyberattacke gestellten Anträge auf Erlaubniserteilung mittlerweile alle genehmigt worden sind.