Ab dem 1. Januar 2025 gelten für Unternehmen einige wichtige neue Regeln: Sie müssen bei Geschäften mit anderen Gesellschaften eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) nutzen – allerdings mit einigen Übergangsregeln. Im Geschäftsverkehr mit privaten Kunden ist die E-Rechnung nicht Pflicht, hier bleibt alles beim Alten. Das betrifft auch gewerbliche Vermittler und Vermögensverwalter: Wer Gewerbekunden gegen Honorar berät, muss diesen künftig eine E-Rechnung stellen. Ferner werden sie umgekehrt auch von ihren eigenen Dienstleistern für bestimmte Services eine Rechnung im neuen Format erhalten.

Mario Schnurr, Steuerberater bei der Rechts- und Steuerberatungskanzlei Schultze & Braun, hat die wichtigsten Details rund um die E-Rechnung in einem Beitrag zusammengefasst – lesen Sie die Einzelheiten in der Klickstrecke oben! (jb)