Die deutschen Privatbanken werden als Folge des Zusammenbruchs der Bremer Greensill Bank ihr Einlagensicherungssystem reformieren. Dies berichten diverse Medien, unter anderem die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ). Für den Schutzumfang der Kundeneinlagen sollen bis zum Jahr 2030 schrittweise sinkende Obergrenzen eingeführt werden, schreibt die Zeitung.

So werden Einlagen von privaten Sparern und Stiftungen ab dem 1. Januar 2023 bis zu einem Betrag von fünf Millionen Euro pro Bank abgesichert sein. Ab 2025 wird die geschützte Summe nur noch bei drei Millionen Euro liegen. Im Jahr 2030, wenn die Reform abgeschlossen sein soll, wird der FAZ zufolge höchstens noch eine Million Euro pro Institut durch die Einlagensicherung der privaten Banken abgedeckt sein. 

Kein Schutz mehr für Versicherer und Fondsgesellschaften
Der Schutzumfang für Unternehmen wird ab 2023 maximal 50 Millionen Euro betragen. Bis 2025 wird er auf 30 Millionen, bis 2030 auf zehn Millionen Euro reduziert. Einlagen von Versicherern, Fondsgesellschaften sowie öffentlich-rechtliche Anstalten und Körperschaften sollen künftig durch die Einlagensicherung der privaten Banken nicht mehr abgedeckt sein.

Der Fall Greensill markiere eine Zäsur, sagte Christian Sewing, Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank, der FAZ zufolge am Mittwoch (8.12.) bei einer Online-Pressekonferenz. Gleichzeitig habe er privaten Sparern zugesichert, dass sie auch in Zukunft von einem leistungsfähigen und umfangreichen Einlagenschutz profitieren könnten. 

Gesetzlicher Einlagenschutz bleibt unberührt
Sewing habe erklärt, für 98 Prozent der Sparer werde sich in der Praxis nichts ändern. Ihre Einlagen seien weiterhin in voller Höhe geschützt. Der gesetzliche Einlagenschutz, der im Fall einer Banken-Insolvenz Einlagen in Höhe von 100.000 Euro pro Kunde und Bank sichert, ist von der Reform ohnehin nicht betroffen. (am)