Noch eine Woche, dann ist es so weit: Vermögensverwalter und Anlageberater bei Banken müssen ihre Kunden fragen, ob sie bei einer Geldanlage ESG-Kriterien berücksichtigen möchten und das Ergebnis in die Produktempfehlung einfließen lassen. Dies gilt auch für Vermittler von Versicherungsanlageprodukten wie fondsgebundenen Lebensversicherungen. So schreibt es die EU-Änderungsverordnung 2021/1257 vom 21. April 2021 vor, die am 2. August in Kraft tritt. Rechtzeitig vor dem Start der verpflichtenden Nachhaltigkeitspräferenzabfrage haben der Vermittlerverband Votum und der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ihre Formulierungshilfen für Vermittler aktualisiert.

Die praktischen, leicht umsetzbaren Hinweise und Formulierungsvorschläge hatten die beiden Verbände bereits vor dem Inkrafttreten der EU-Offenlegungsverordnung am 10. März 2021 entwickelt und zur Verfügung gestellt. "Mit dieser Überarbeitung tragen wir der ab August geltenden Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen für Versicherungsvermittler Rechnung", erklärt Votum-Vorstand Martin Klein. "Die bisher bestehende Möglichkeit, das Thema Nachhaltigkeit im Kundengespräch ganz außen vor zu lassen, gibt es nicht mehr, insofern war diese bisher auch in unseren Vorlagen noch vorhandene Alternative zu entfernen." 

Weiterhin Rechtssicherheit
Mit dem Leitfaden bieten die Verbände somit weiterhin Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Offenlegungsverordnung. Die Hinweise und Formulierungsvorschläge können kostenfrei über die Homepage von Votum oder auch unter diesem Download-Link heruntergeladen werden (externe Links). (am)