Der geschasste Ex-Chef des britischen Fondsverbands, Daniel Godfrey, wirft der Industrie einen absichtlich verkomplizierten Ausweis von Gebühren und Kosten vor. Dies verwirre Anleger unnötig und erschwere einen Preisvergleich. Die bisherige Praxis erinnere eher an eine schlechte Seifenoper. Stattdessen fordert Godfrey in einem Gastkommentar für die Wirtschaftszeitung "Financial Times" die Einführung einer einheitlichen Kennzahl, die nahezu alle Kosten umfasst

Godfrey hatte im Oktober seinen Posten an der Spitze der Investment Association aufgeben müssen. Offenbar war die von ihm verfolgte Transparenz-Initiative bei den Fondskosten einigen Verbandsmitgliedern zu weit gegangen. So hatten etwa M&G und Schroders angekündigt, die Interessenvereinigung zu verlassen.

Gewolltes Gebühren-Wirrwarr
Godfrey prangert den sehr unterschiedlichen Umgang mit vermeintlichen Gesamtkostenquoten in der Fondsbranche an. Einige Anbieter würden etwa Kosten für Depotbank, Registrierung und Research in die Gesamtkostenziffer einbeziehen, andere nicht. Einige Gesellschaften würden eine gesonderte Gebühr für Verwaltungskosten ausweisen, die solche Aufwendungen abdecke. Andere wiederum würden hier sogar erhebliche Gewinne abzweigen. 

Die britische Finanzaufsicht FCA hatte vor wenigen Tagen erst angekündigt, die Asset-Management-Industrie eingehend zu überprüfen. In einer Untersuchung wollen die Aufseher die Branche auf Kartelle, überzogene Gebühren und Interessenkonflikte abklopfen. Die Ergebnisse der Untersuchung können in schärferen Regeln oder gar in Kartellverfahren münden.

Kostenschlüssel, den kein Mensch braucht
Den Regulierern wiederum wirft Godfrey in seinem Beitrag das Versäumnis vor, eine simple Methode zu entwickeln, die Anlegern klar und deutlich zeigt, was sie für ein Finanzprodukt zahlen müssen. "Das Streben nach Perfektion mündete in einer Aufschlüsselungsmethode, die wenig Ähnlichkeit mit der Realität hat und die 99,9 Prozent der Konsumenten ohnehin niemals lesen", wettert Godfrey. Er fordert daher eine einheitliche Kennzahl, die alle anfallenden Kosten und Gebühren umfasst. Diese solle Anlegern eine klare Vorstellung davon vermitteln, welche Kosten an der Rendite ihres Investments zehren.

Eine Ausnahme bleibt
Nur einen Block will auch Godfrey hier ausklammern: die Transaktionskosten. Diese fallen beim An- und Verkauf von Wertpapieren durch die Fondsmanager an. Die Höhe der Handelsgebühren könne nur im Nachhinein, aber nicht für die Zukunft ausgewiesen werden. Zu Jahresbeginn sei keinem Fondsmanager klar, wie häufig und in welchem Volumen er seinen Fonds umschichte und welche Kosten das verursache. Den bisherigen Entwürfen der Finanzmarktrichtlinie Mifid II zufolge sollen aus den früheren Transaktionskosten auf die künftigen Handelsgebühren geschlossen und diese ausgewiesen werden. (ert)