Viele Menschen stellen es sich nur allzu leicht vor: Das Leben endet, und – schwups! – geht der eigene Besitz an die Nachkommen über. Vererben ist allerdings eine hochkomplexe Angelegenheit, warnt Thomas Buckard, Vorstand von Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen in Wuppertal. Um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen und sicherzustellen, dass der "Letzte Wille" auch tatsächlich umgesetzt wird, rät Burckard, unterschiedliche Vererbungsszenarien frühzeitig mit Experten zu diskutieren.

Angesichts der Summen, die auf dem Spiel stehen, dürfte der Zeitaufwand für die Vorbereitung sinnvoll sein: In den kommenden Jahren werden allein in Deutschland mehrere Billionen Euro vererbt, und eine ganze Generation bekommt erstmalig Verantwortung für größere Geldsummen. "Ein versierter Vermögensverwalter erarbeitet mit seinem Expertennetzwerk aus Rechtsanwälten und Steuerberatern passende Lösungen", sagt Buckard.

Auch für die jetzigen Vermögensinhaber ist die Weitergabe ein großer Schritt, der vorbereitet werden will. "Die Übertragung größerer Vermögen ist komplex", sagt Buckard. Oft handelt es sich dabei um eine Kombination aus Immobilien, Wertpapieren und Cash. "Die Praxis zeigt, dass frühzeitige Regelungen sinnvoll sind, wenn man den Prozess strategisch organisieren und langfristig zum Erfolg führen will", so der Experte. So hat der Gesetzgeber etwa die Möglichkeit geschaffen, Vermögen über Jahrzehnte hinweg ohne Schenkungsteuer an die nächste Generation weiterzugeben. Alle zehn Jahre ist eine Übertragung selbst von umfangreichen Vermögen steuerfrei möglich. "Das hilft, spätere Steuerbomben zu vermeiden", erklärt Buckard.

Nicht das letzte Hemd weggeben
Vermögensinhaber dürfen sich allerdings nicht "arm schenken", warnt der Finanzexperte. "Zu Lebzeiten bereits alles an die Kinder weiterzugeben, ist wenig sinnvoll und obendrein gefährlich." Etwas Egoismus ist ratsam: Zum einen sollte man seinen Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen können. Zum anderen sollten Kinder und Enkel zur Eigenverantwortung erzogen werden. "Außerdem nimmt der Gesetzgeber die Beschenkten in die Pflicht, wenn der ehemalige Vermögensinhaber aufgrund umfassender Übertragungen beispielsweise Pflegekosten nicht mehr zahlen kann." (fp)