Wer sein Vermögen an die nächste Generation weitergeben will, sollte diesen Schritt gut und beizeiten vorbereiten, sagt Thomas Buckard, Vorstand der Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen in Wuppertal. Denn vor allem die Übertragung größerer Vermögen ist komplex. "Beispielsweise die vielfach typische Kombination aus Immobilien, Wertpapieren und Cash", sagt Buckard. Die Praxis zeige, dass frühzeitige Regelungen durchaus sinnvoll sind, wenn man den Prozess strategisch organisieren und verwalten will.

Laut Gesetz gebe es verschiedene Möglichkeiten, über Jahrzehnte hinweg portionsweise Vermögen an die nächste Generation oder auch den Ehepartner zu übertragen, ohne sich der Schenkungssteuer auszusetzen. "Alle zehn Jahre ist eine solche Übertragung steuerfrei möglich", sagt Buckard. Das könne helfen, spätere "Steuerbomben" zu vermeiden.

Denn diese können zu einer Zersplitterung des Vermögens führen, beispielsweise in folgendem Szenario: Ein Erblasser hinterlässt seinem einzigen Kind zwei Häuser in sehr guten Lagen und ein Wertpapierdepot. Das Vermögen beträgt insgesamt 1,2 Millionen Euro. Der Freibetrag wird damit um 800.000 Euro überschritten, sodass diese Summe voll nach dem Erbschaftssteuergesetz versteuert werden muss. "In diesem Fall reden wir von fast einem Fünftel, das abzuführen ist", erläutert Buckrad. Die Konsequenz: Ein sehr spürbarer Teil des Vermögens muss zur Begleichung der Steuerschuld aufgewendet werden.

Strategie ist das A und O
"Eine strategische Planung lebzeitiger Schenkungen hätte dies verhindern können", sagt Buckard, und nennt das Niesbrauchrecht als probates Gegenmittel. "Dabei wird ein Wert, meistens eine Immobilie, an einen neuen Eigentümer übertragen, aber der Alt-Eigentümer behält lebenslanges Nutzungsrecht." Dadurch wird der Wert deutlich verringert, nach der die Schenkungssteuer berechnet wird. (fp)