Die Bundesregierung plant, der Finanzbranche zahlreiche Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten zu erlassen. Unter anderem soll das Mitarbeiter- und Beschwerderegister abgeschafft werden, berichten übereinstimmend die "Süddeutsche Zeitung" und "Bloomberg".

In dieses Bafin-Register müssen Banken und andere Wertpapierinstitute seit 2012 ihre Anlageberater, Vertriebs- und Compliance-Beauftragten melden – und Beschwerden, die Kunden über die Berater einreichen. Häufen sich die Klagen über einzelne Mitarbeiter, geht die Finanzaufsicht dem nach. Durch die Reform würden die Firmen von durchschnittlich rund 40.000 Anzeigen im Jahr entlastet, zitiert die "Süddeutsche Zeitung" aus dem entsprechenden Gesetzentwurf. Das Register erfüllt auch statistische Zwecke, weil sich daran ablesen lässt, wie sich die Zahl der Anlageberater in Deutschland entwickelt.

Weniger Kündigungsschutz für "Bezieher sehr hoher Einkommen"
Mit ihrer Initiative zielt die Bundesregierung darauf ab, Deutschland im europäischen Wettbewerb zu einem attraktiveren Standort für Finanzakteure zu machen. Gelingen soll das auch durch eine Lockerung des Kündigungsschutzes. Für Unternehmen der Finanzbranche soll es einfacher werden, "Bezieher sehr hoher Einkommen" zu entlassen, heißt es "Bloomberg" zufolge in dem Entwurf. Dazu sollen die bestehenden, weniger schützenden Regeln für Risikoträger in systemrelevanten Banken auf kleinere Banken, Versicherer, Wertpapierinstitute und Kapitalverwaltungsgesellschaften ausgedehnt werden.

Deutschland, Frankreich und andere EU-Staaten wetteifern um die Ansiedlung von Unternehmen aus London, seitdem sich die Briten bei einem Referendum im Jahr 2016 für den Austritt aus der Europäischen Union aussprachen. Der deutsche Finanzstandort stehe "im Wettbewerb mit anderen europäischen Finanzplätzen, die solche Beschränkungen bezüglich der Kündbarkeit nicht kennen", zitiert die Nachrichtenagentur aus dem Entwurf. (bm)