Die Verbraucherbeschwerden bei der Ombudsstelle für Investmentfonds sind im zweiten Quartal 2015 leicht rückläufig, haben auf Halbjahressicht aber zugelegt. Im zweiten Quartal verzeichnete die Ombudsstelle 27 Eingaben. In den ersten drei Monaten des Jahres waren es 30. Insgesamt gingen im ersten Halbjahr 57 Beschwerden ein. Im selben Zeitraum des Vorjahres waren es 41.

Die Verbraucherbeschwerden drehten sich überwiegend um Altersvorsorgeverträge auf Fondsbasis und die Investmentkontoführung. Nur vereinzelt betrafen sie die Verwaltung von Fonds.

Beschwerden in Zahlen

Berichtsjahr

2011

2012

2013

2014

1. HJ  2015

Eingänge

93

924

74

92

57


Die Ombudsstelle des Fondsverbands BVI wurde Anfang September 2011 eingerichtet, um Verbraucherrechtsstreitigkeiten zu offenen Investmentfonds und weiteren Geschäftstätigkeiten von Fondsgesellschaften (zum Beispiel Depotführung, Riester-Verträge) zu schlichten.

Damit hat der der BVI im Auftrag der Finanzaufsicht BaFin die europäische UCITS-IV-Richtlinie (Paragraf 143c des deutschen Investmentgesetzes) umgesetzt, wonach der Gesetzgeber zur Einrichtung einer oder mehrerer geeigneter Ombudsstellen verpflichtet ist. (ert)