Jedes Tennis-Match beginnt mit dem ersten Aufschlag. Jede Fondspolice und jeder Fondssparplan beginnt mit der ersten Beitragszahlung des Sparers zu laufen. Wie sich die Sache dann entwickelt, hängt im Wettbewerb der Fondsspar-Größen ebenso wie im Tennis entscheidend von den Stärken der Gegner ab. Aber: Im Match zwischen Sparplan und Police haben sich zu Jahresbeginn die Spielregeln geändert. Das hat Einfluss auf den Ausgang des Wettkampfs.

Die Frage ist nur: Wie können Makler und Berater beurteilen, welches Produkt sich für welchen Kunden unter den neuen Voraussetzungen besser schlagen wird? Immerhin sind sie es, die als faire "Schiedrichter" bei der Entscheidung helfen sollten. Dabei kann ihnen ein neues Rechentool helfen, dass das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) entwickelt hat.

Die neuen Spielregeln
Doch bevor das Match beginnt, hier noch einmal die neuen Spielregeln: Seitdem das Investmentsteuerreformgesetz am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, müssen deutsche Publikumsfonds auf in Deutschland erzielte Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien 15 Prozent Steuern zahlen. Als Ausgleich dafür hat der Gesetzgeber steuerliche Teilfreistellungen für Privatanleger vorgesehen.

Bei Mischfonds mit einer Aktienquote von mindestens 25 Prozent erhält der Anleger auf laufende Erträge und Veräußerungsgewinne einen Abschlag in Höhe von 15 Prozent. Bei Aktienfonds mit einer Quote von 51 Prozent bleiben 30 Prozent steuerfrei. Anleger von Rentenfonds bekommen keine Teilfreistellung, da auf Fondsebene keine Besteuerung stattfindet. Bei Fondspolicen hingegen erhält der Sparer eine pauschale Teilfreistellung von 15 Prozent auf die Erträge, die er mit den Investmentanteilen in seiner Police erzielt.

Steuerregeln schon eingespeist
Wer Fondspolicen und Fondsssparpläne unter den veränderten Bedingungen nun gegeneinander antreten lassen möchte, kann das Rechentool des IVFP nutzen. Damit lassen sich die Ablaufleistungen vergleichbarer Produkte nach Steuern berechnen und gegenüberstellen. Denn: Die Änderungen, die das Investmentsteuerreformgesetz mit sich gebracht hat, sind im Tool berücksichtigt. Eingeben können Vermittler sämtliche Parameter, die sie einem Produktvergleich zugrunde legen möchten, etwa Laufzeit, Rendite, Ausgabeaufschlag, Einkommensteuersatz oder Zahl der Fondswechsel.

Das IVFP stellt Versicherern den "Fondsanlagen-Optimierer" zur Verfügung, die das
Tool individuell mit Produktdaten speisen können. Bei verschiedenen Unternehmen ist der Rechner auch bereits im Einsatz. FONDS professionell-Leser haben die Möglichkeit, das Vergleichstool in der Ursprungsvariante, also ohne hinterlegte Produktdaten, zu nutzen. Es ist ab sofor einsatzbereit.

>> hier geht es zum "Fondsanlagen-Optimierer"

Fair Play
Und weil sportliche Fairness herrschen soll: Das IVFP würde sich freuen, wenn Vermittler, die den "Fondsanlagen-Optimierer" nutzen, hin und wieder an kurzen Marktbefragungen teilnehmen würden. Die Registrierung ist ganz einfach. (am)


Einen ausführlichen Bericht dazu, wie sich Fondspolicen und Fondssparpläne unter den Bedingungen des neuen Investmensteuergesetzes schlagen, lesen Sie in Ausgabe 3/2018 von FONDS professionell, die Ende September erscheint.