Anfang 2019 ist es soweit: Das Investmentsteuerreformgesetz, das seit 1. Januar 2018 in Kraft ist, wird sich für Fondsanleger zum ersten Mal auswirken: Diese werden dann eine Abbuchung wegen "Fondsbesteuerung" auf ihrem Giro- oder Verrechnungskonto erkennen. Grund dafür ist die Steuer auf die neue Vorabpauschale, die im kommenden Jahr erstmals berechnet und abgeführt wird.

Zwar wurde vor Inkrafttreten der neuen Steuerregeln viel darüber berichtet, was es mit der Vorabpauschale auf sich hat. FONDS professionell ONLINE erklärt den Begriff etwa in dem Kapitel "Basisertrag und Vorabpauschale" der zwölfteiligen Serie "Investment-Steuerschule", die seit Dezember 2017 komplett auf der Website zu finden ist. Doch so mancher Fondssparer wird vielleicht trotzdem verwirrt sein, wenn er die Abbuchung im Januar auf seinem Konto sieht – und bei seinem Berater nachfragen.

Noch einmal Revue passieren lassen
Daher ist es gut, jetzt noch einmal tiefer zu blicken, was die neue Pauschale und die Steuer darauf bedeuten. Für welche Arten von Fonds gelten die Vorschriften? Wie wird die Pauschale berechnet? Und wer führt die Steuer an den Fiskus ab? Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um das Investmentsteuerreformgesetz und die neue Vorabpauschale bietet der deutsche Fondsverband BVI. 

Und auch die Depotbanken stellen ihren Partnern ausführliche Informationen zur Verfügung. FONDS professionell ONLINE hat nachgefragt, welches Institut wann und vor allem wie informiert – klicken Sie sich einfach durch unsere Bilderstrecke oben. (am)