Der Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR) hat sich mit dem Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV) in der dritten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss geeinigt. Dies teilt der AVR mit. In der zweiten Runde waren die Gespräche ins Stocken geraten.

Die Übereinkunft sieht vor, dass die rund 135.500 Mitarbeiter der Genossenschaftsbanken im Oktober 2022 eine sozial gestaffelte Einmalzahlung für das laufende Jahr erhalten. Diese beträgt für die unteren drei Tarifgruppen 1.000 Euro, für die mittleren drei Gruppen 900 Euro und für die oberen drei 800 Euro. Die Gehälter sollen im Januar 2023 um 3,2 Prozent steigen, eine weitere Erhöhung von zwei Prozent ist für den Januar 2024 vorgesehen. Der DBV hatte in der ersten Verhandlungsrunde Tariferhöhungen von 6,1 Prozent pro Jahr gefordert.

Pluspunkte auch für Azubis
Auch die Auszubildenden profitieren von dem neuen Tarifvertrag. Ihre Vergütung erhöht sich in zwei Stufen um durchschnittlich 7,2 Prozent. Ferner erhalten die Azubis ab dem Jahr 2023 zwei bezahlte Freistellungstage zur Vorbereitung auf ihre Abschlussprüfung.

Die für alle Tarifbeschäftigten geltenden Gehaltssteigerungen werden durch folgende Gehaltserhöhungen gezielt ergänzt: Die unterste Gruppe der 2019 eingeführten Vergütungstabelle wird zusätzlich um 30 Euro aufgestockt. In den beiden folgenden Tarifgruppen werden Erfahrungszuwächse künftig höher vergütet. Die tariflichen Zulagen für Führung, Leitung und Expertise werden zum 1. Januar 2023 um zehn Prozent und im Januar 2024 um weitere zwei Prozent erhöht.

Zwei Jahre früher in Altersteilzeit
Neben den rein monetären Regelungen werden auch Leistungen des Demografie-Tarifvertrages ausgebaut. Der Bezugszeitraum für eine rentennahe Teilzeit wird von drei auf fünf Jahre vor der Regelaltersgrenze ausgedehnt. In diesem Zeitraum können die Beschäftigten ihre Wochenarbeitszeit um bis zu acht Stunden pro Woche reduzieren und erhalten bis zu 37,5 Prozent Lohnausgleich. 

Ferner werden künftig befristet Beschäftigte bereits nach einem Jahr in die tarifliche Altersversorgung einbezogen. Auch die Regelungen zur Altersteilzeit werden verlängert. "Damit haben wir ein ausgewogenes Gesamtpaket, welches sowohl für die Auszubildenden als auch für Mitarbeiter zum Ende ihres Berufslebens attraktive Regelungen enthält", erklärt Peter Bottermann, Vorstandssprecher der Volksbank Ruhr Mitte und Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite. Der Gehaltstarifvertrag ist frühestens zu Ende 2024 kündbar. (am)