Die Servicegesellschaft Universal-Investment löst den Absolute-Return-Fonds Paragon auf. Dies geht aus einer Mitteilung an die Anteilseigner hervor. Das Haus habe sich als Kapitalverwaltungsgesellschaft "in enger Absprache" mit dem Fondsmanager Greiff Capital dazu entschlossen, den Fonds zu liquidieren. "Die dem Fonds zugrunde liegende Optionsstrategie zur Nutzung von Volatilitäten ist im derzeitigen Marktumfeld nicht mehr umsetzbar, weswegen es zu vermehrten Rückgaben kam", heißt es in der Mitteilung.

Da das Basisportfolio aus kurzlaufenden Anleihen bestehe, die derzeit nur mit hohen Abschlägen liquidierbar wären, habe sich Universal-Investment als Treuhänder zum Schutz und im Interesse der verbliebenen Anleger nach intensiver Abwägung mit dem Fondsmanager zu diesem Schritt entschlossen, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Aus- und Rückgabe von Anteilen war bereits zum 24. März ausgesetzt worden.

Deutliche Einbußen
Im Marktverfall wegen der Ausbreitung der Lungenkrankheit Covid 19 hatte das Paragon-Portfolio nahezu 30 Prozent an Wert eingebüßt. Der Fonds wird von Greiff-Manager Tarek Saffaf gelenkt und wies zuletzt ein Volumen von rund 65 Millionen Euro auf. Mit der Kündigung geht die Verantwortung über das Portfolio an die Verwahrstelle State Street über. Die Auflösung soll bis spätestens zum 30. September 2020 erfolgen.

Daneben kündigte Universal-Investment die Verwaltung des RP Gamma per Ende September 2020. Die Ausgabe von Anteilen wurde eingestellt. Genauere Gründe für die Kündigung gehen aus der Mitteilung an die Anteilseigner nicht hervor. Der Fonds mit zuletzt rund 25 Millionen Euro Volumen verfolgt ebenfalls eine Optionsstrategie. Der von dem Münchner Haus RP Crest gelenkte Ansatz fußt auf Volatilitätsrisikoprämien. Der RP Gamma verzeichnete im März in der Spitze einen Kursrückgang um rund elf Prozent.

Ausweg möglich
Das Verfügungsrecht über das Portfolio soll auf die Verwahrstelle BNP Paribas Securities Services übergehen, die das Vermögen abwickeln und an die Anleger verteilen soll. Die Verwahrstelle könne aber auch von einer Auflösung absehen, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Verwaltung des Sondervermögens könne auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen werden, sofern die Finanzaufsicht Bafin zustimmt. (ert)