Davor Horvat, Vorstand des auf Honorarberatung spezialisierten Haftungsdachs Honorarfinanz aus Karlsruhe, spricht sich gegen ein vorschnelles Provisionsverbot aus – und plädiert stattdessen für "bessere Regulierungen und Branchenstandards". Naturgemäß ist Horvat Verfechter der Finanzberatung gegen Honorar. Aber ein Provisionsverbot zum jetzigen Zeitpunkt zöge seiner Meinung nach eine ganze Reihe an "Kollateralschäden" nach sich – sowohl für Haushalte mit niedrigen Einkommen als auch für die "große Zahl der redlich arbeitenden Finanzdienstleister", wie es in einer Pressemitteilung seines Instituts heißt.

Ein Provisionsverbot würde zwar zu Kosteneinsparungen für Verbraucher führen und mögliche Interessenskonflikte bei Beraterinnen und Beratern reduzieren, meint Horvat. Andere Regulierungen seien aber "sehr viel effektiver", so seine Überzeugung. Er schlägt unter anderem Zugangsbeschränkungen für freie Vermittler vor: Wer in der Finanzberatung tätig sein wolle, soll mindestens eine zweijährige Berufsausbildung vorweisen müssen, die mit einer IHK-Prüfung abgeschlossen werde. Um Interessenskonflikte zu reduzieren, genüge ein vom Gesetzgeber vorgegebener Provisionsdeckel. "Somit würden auch strukturierte Finanzorganisationen, die mit Überprovisionen ihre Karrieremodelle finanzieren, nicht mehr auf maximalen Verkaufserfolg ausgerichtet sein", meint Horvat.

Verbot von Mischmodellen gefordert
Für Honorarberater wiederum fordert er eine feste Gebührenordnung, ähnlich wie für Steuerberater oder Rechtsanwälte. "Dies würde für Transparenz gegenüber Verbrauchern sorgen und verhindern, dass einzelne Honorarberater ihre Produktempfehlungen als Provisionsersatzmodell und für überzogene Honorarrechnungen nutzen", heißt es in der Pressemeldung. Beratungshonorare sollten zudem steuerabzugsfähig oder – wie Provisionen auch – von der Umsatzsteuer befreit sein. Schließlich fordert Horvat eine strikte Trennung zwischen dem Vertrieb gegen Provision und einer Beratung gegen Honorar. "Die gegenwärtigen Mischmodelle, in denen nebeneinander einzelne Produkte gegen Provision verkauft und andere gegen Honorar empfohlen werden, führen bei Verbrauchern nur zu Irritationen", meint Horvat.

Ein generelles Provisionsverbot dagegen würde auch Bereiche treffen, die gar nicht ursächlich für die Verwerfungen im Finanzvertrieb seien. Dazu zählt Horvat vor allem die Absicherung von Sach- und Biometrie-Risiken. (bm)