Honorarberatung: Wo Kunden Hilfe wünschen – und was sie zahlen würden
Kunden von Finanz- und Versicherungsvermittlern gelten als "Honorarmuffel", die lieber Provisionen statt einer separaten Vergütung zahlen. Eine Umfrage rückt das Bild zurecht: Viele sind durchaus zu Honoraren bereit – wenn sie nicht zu hoch sind.
Für viele Verbraucherschützer und Politiker ist die Honorarberatung der heilige Gral für die Finanzdienstleistungsbranche. Nur so könne eine interessengeleitete Vermittlung von Versicherungs- und Finanzprodukten vermieden werden. Dagegen argumentieren viele Branchenvertreter, dass die Kunden nicht bereit seien, für eine Beratung selbst zu bezahlen – diese Einschätzung ist aber offenbar nicht ganz korrekt: Verbraucher würden durchaus einen Vermittler direkt entlohnen, wie eine Umfrage von "Fragfina" zeigt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Finanzportals für Endkunden hervor, welches zur JDC Gruppe gehört.
Das Portal "Fragfina" hat demnach 600 Verbraucher, die sich schriftlich oder telefonisch bei ihm informiert haben, nach der grundsätzlichen Bereitschaft gefragt, ein Honorar für die Beratung zu zahlen, und danach, wie hoch dieses sein darf. Das Ergebnis der nach eigenen Angaben nicht repräsentativen, aber dennoch aussagekräftigen Umfrage: 85 Prozent würden sich auf Honorarbasis beraten lassen – dessen Höhe insgesamt, also nicht pro Stunde, zwischen 200 und 400 Euro liegen kann. Die durchschnittliche Höhe des akzeptierten Honorars lag bei 243 Euro, wobei mit zunehmendem Alter auch die Bereitschaft steigt, ein höheres Honorar zu zahlen. Der Grund dafür: Zum einen stehe mit steigendem Alter mehr Geld zur Verfügung, zum anderen sei der Betreuungsaufwand höher.
Check statt Vermittlung
Für ihr Geld erwarten die Befragten dann aber eine objektive, produktunabhängige Beratung. In der telefonischen Befragung sei zudem deutlich geworden, dass es den Verbrauchern weniger um den konkreten Abschluss geht. Sie erwarten vielmehr eine "Einordnung" oder einen "generellen Check" der bestehenden Verträge. Zudem müsse sich die Beratung auf alle Bereiche erstrecken: Versicherungen, Altersvorsorge, Geldanlagen, Immobilien und Finanzierungen. Von den insgesamt genannten 1.034 gewünschten Beratungsfeldern (Mehrfachnennungen waren möglich) entfiel der Großteil auf die Bereiche Altersvorsorge (rund 24 Prozent) sowie Geldanlage und Investment (21 Prozent). Aber auch für Rat zu Sachversicherungen würden die Befragten ein Honorar zahlen. (jb)
Kommentare
Honorar beratung nur wie?
AntwortenMan sollte endlich den Tatsachen verstehen lernen! Man muss für die Beratung die entsprechende Zulassung haben. Hat man diese Zulassung nicht, so eine Kundenberatung eine Straftat, die die IHK wegen der Meldelücke mit einer Geldbuße, zwischen 2.500 € für den 34 d und 50.000 € für 34 f ahndet. Siehe § 144 GewO Es ist zwingend, persönlich diese Zulassung selber innezuhaben für die persönlich Kundenberatung. Folgerichtig gibt es keine Beratung über 3. Personen mit Zulassung! da viele nur über Provisionen und Courtagen arbeiten, schließt sich dies aus. Zum anderen sind durch Auswahl der Zulassungsformen Vermittler, Makler versus Honorarberater auch der Verdienst anders geregelt! Genau genommen gegenüber stehend! Während Vermittler und Makler nur eine Erfolgsvergütung erhalten, steht dem Honorarberater per BGH Urteil, grundsätzlich ein Honorar zu, wenn dieser deinen Kunden berät. "Mit Urteil vom 6. Juni 2019 (Az.: I ZR 67/18) hat der BGH entschieden, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars durch einen Versicherungsberater verboten ist." Des Weiteren sieht die EU-Umsatzsteuerrichtlinie nur eine Umsatzsteuerbefreiung vor, wenn diese direkt im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss im Verbindung steht. Demnach sind Zahlungen von Anbietern an Vermittlern, auch über Pools umsatzsteuerfrei. Aber hier endet die pauschale Umsatzsteuerfrei, für Tätigkeit rund die Verträge selbst, die nichts mit einer Art "Basisleistung" zu tun haben. Dürften dann Umsatzsteuerpflichtig sein, die Entscheidung ob eine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt. Kann nur das Finanzamt nur durch eine kostenpflichtige, verbindliche und schriftlichen Einzelbescheid für jeden Vermittler selber erteilen. Damit man überhaupt eine Rechnung mit Mwst. erstellen kann, für die über der Basisleistung liegenden erbrachten Leistungen, bedarf es der Erlaubnis und einer Umsatzsteuernummer-ID. Was unmöglich ist, denn der Regelvermittler hat keine Umsatzsteuernummer-ID, wegen der EU-Umsatzsteuerbefreiung. Und einer Kostenerstattung, bei einer erfolglosen Vermittler ist den Vermittler und Makler bundesgerichtlich im Umkehrschluss aus dem oben genannten BGH Urteil verboten!
Bruno1968 am 01.06.22 um 11:50AW: Honorar beratung nur wie?
AntwortenGoethe schrieb einmal: "Ich hatte leider keine Zeit mich kurz zu fassen." Das merkt man Ihrem wirren Text auch an. Interessehalber: Was ist Ihre Kernthese?
Sprocki am 02.06.22 um 16:48AW: Honorar beratung nur wie?
Antwortenja, ja Sprocki, man kann alles machen, nur erwischen lassen sollte man sich nicht. sollte man immer unterscheiden, wer man ist. Ist man Vertreter also in eine Ausschließlichkeit, diese dürfte vollkommen klar sein, dass eine Honorarberatung, außer Frage steht. Da sämtliche Honorareinnahmen, dem Prinzipal und dem Partronansgeber zusteht, da dieser auch die Zulassung innehält. Demnach vereinnahmt der Vertreter nur Geld, was ihm nicht zusteht. Als Makler, diesem steht zwar Zusatzeinnahmen zu, aber nur wenn dieser Verträge auch betreut. Dem Sachlichen Zusammenhang zum Vertrag muss bestehen, das steht voraus das eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat. Aber steht ein Anrecht auf eine Ust.-Befreiung? Wenn eine Extradienstleistung für den Kunden erbracht wird, wenn diese nichts mit einem Vertrag zu tun hat? Mitnichten! Das Gleiche gilt für die Zulassung bei der IHK, diese verlangt aber eine Versicherung! Aber deckt eine Versicherung, versicherungstechnisch automatisch auch die Extradienstleistung mit ab? Auch dies wäre mit dem Wort "Mitnichten" zu beantworten, damit steht fest: "Wenn ein Versicherungsschutz für eine Beratung nicht besteht, entsteht eine sogenannte Meldelücke bei der IHK. Diese wäre Bußgeld bewehrt, siehe § 144 GewO. Zum anderen "Eine Zulassung ist keine universelle Erlaubnis!"; insbesondere nicht für das Steuerrecht!
Bruno1968 am 03.06.22 um 14:19243 Euro für 10-15 Stunden Arbeitsaufwand - Honorarberatung, nein danke!
AntwortenFür eine Wertpapierberatung setze ich 10-15 Stunden Arbeit pro Kunde ein (drei Gespräche, Erstellen mehrerer Depotvorschläge, Depoteröffnung, und, und, und) - und treffe dafür auf eine Zahlungsbereitschaft von 243 Euro = als Honorarberater der nicht ausschließlich oder überwiegend sehr vermögende Kunden hat, die deutlich mehr zu zahlen bereits sind, KANN man nicht überleben. Man liest immer wieder einmal, dass ein Unternehmer mit 250 Euro pro Stunde kalkulieren muss, um überleben zu können. Selbst wenn man davon erheblich nach unten abweichen würde, kann man bei DER Zahlungsbereitschaft als Honoraberater nicht überleben. Also: Honorarberatung, nein danke. Auch ohne das müsste ich als Honorarberater auf Teufel komm raus "Stunden verkaufen", damit ich überleben kann. Bei unterstellten 160 Arbeitsstunden pro Monat (ohne Urlaub) kann man sich ja ausrechnen, wieviele Stunden man verkaufen müsste, um überleben zu können. Soviele Neukunden kann ICH zumindest leider niemals gewinnen...
schutzwürdig am 31.05.22 um 11:48