Man kann es drehen und wenden, wie man will: Formal läuft das Provisionsabgabeverbot am 31. Dezember dieses Jahres aus. Ab 2016 kann daher jeder Versicherungsvermittler Kunden Teile der Provisionen zurückgeben. Das Bundesfinanzministerium verwies aber darauf, dass hier noch nicht das allerletzte Wort gesprochen ist. Die Verordnung zu dem Rabattverbot kann durchaus wieder in das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zurück gehoben werden. Der Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute trommelte daher vor ein paar Tagen wiederholt dafür, dass das Verbot wieder in das VAG aufgenommen wird.

Wie aber sollen Makler ab dem 1. Januar verfahren? Welche Auswirkungen werden die Gesetzesänderungen haben? Diese und andere Fragen stellte FONDS professionell ONLINE Marcus Stephan, Leiter Versicherungen beim Oberurseler Maklerpool BCA.

Herr Stephan, wie beurteilen Sie die Zukunft des Provisionsabgabeverbotes?

Marcus Stephan: Klar ist, dass das Verbot in der Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes nicht auftauchen wird. Es ist aber möglich, dass es in das Gesetz zur Umsetzung der gerade vom EU-Parlament abschließend beratenen Vertriebsrichtlinie IDD wieder eingefügt wird. Ob das geschehen wird, kann im Moment niemand absehen.

Welche Auswirkungen wird die zunächst erfolgte Gesetzesänderung auf die Maklerschaft haben?

Stephan: Die Kernfrage ist, wie umfassend diese kommuniziert wird. Wenn viele Anlagekunden hiervon erfahren, könnten tatsächlich einige wie im Investmentbereich vermehrt Erstattungen fordern. Dieses Szenario führt zu einer großen Unsicherheit am Markt, denn Makler können es sich eigentlich nicht leisten, Provisionen zu erstatten. Die Margen, die die meisten freien Vermittler erwirtschaften, sind ohnehin schmal.

Das Landgericht Köln hat vor einigen Wochen der Social-Trading-Plattform Moneymeets, die Teile der Bestandsprovisionen an Kunden weiterreicht und gegen die Wettbewerber deshalb geklagt hatten, diese Praxis mit Hinweis auf ein früheres Urteil gestattet. Wird es in Zukunft mehr Unternehmen wie Moneymeets geben, die klassischen Maklern mittels Rabatten Konkurrenz machen?

Stephan: Wie in vielen anderen Wirtschaftsbereichen wird es auch hier Marktteilnehmer geben, die über diesen Weg versuchen werden, sich zu positionieren. Ob dieses Geschäftsmodell nachhaltig wirtschaftlich tragfähig ist, bleibt offen.

Wie wird die BCA ab dem 1. Januar 2016 auf die neue Situation reagieren?

Stephan: Wir werden die Berater weiterhin dabei unterstützen, eine hochwertige Beratung zu gewährleisten. Die Makler sollten ebenfalls offensiv mit ihrem Service und ihrer Kompetenz werben. Schließlich ist es immer noch so, dass die umfassende Analyse und Beratung vor dem Hintergrund der regulatorischen Anforderungen einen zeitintensiven und komplexen Vorgang darstellt. Um dies gewährleisten zu können, bedarf es unter anderem einer ständigen fachlichen Weiterbildung und einer reibungslosen Büroorganisation, die mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind. Zudem raten wir von den Rabatten beziehungsweise Rückzahlungen auch deshalb ab, weil es eine Reihe von offenen Fragen gibt.

Welche meinen Sie?

Stephan: Stichwort Stornohaftung: Was passiert mit der Rückerstattung, wenn der Vertrag schon früh nach Abschluss wieder storniert wird? Wie bekommt der Makler den unverdienten Teil seines Geldes wieder zurück? Eine weitere Frage ist, ob solche Provisionen umsatzsteuerpflichtig sind oder ob mit dem Versicherungsnehmer gegebenenfalls eine Tippgebervereinbarung geschlossen werden muss.

Aber es wird vermutlich schon den einen oder anderen Berater geben, der Rabatte gewährt. Müssen Sie dafür interne Prozesse und damit auch die IT umstellen?

Stephan: Aktuell sehen wir noch keinen Handlungsbedarf. In der Praxis erfolgt eine Provisionsweitergabe bereits heute, zum Beispiel auch in der Form, dass der Berater die Höhe seiner Provision bereits selbst bei Abschluss definieren kann.

Wir danken für das Gespräch. (jb)