Die Finanzaufsicht Bafin hat im vergangenen Jahr weniger Verfahren wegen Verstößen gegen die Pflichten in Zusammenhang mit Beratungsprotokollen eröffnet. 2014 gab es insgesamt neun neue Ermittlungen gegen Banken, 2013 waren es noch 15 gewesen. In einem Fall musste eine Bank 2014 eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen (möglicher Höchstbetrag 12.500 Euro), wie die Behörde FONDS professionell ONLINE mitteilte. In der Vergangenheit mussten schon höhere Geldbußen bezahlt werden.

2014 wurden zudem sechs Verfahren abgeschlossen, fünf wurden eingestellt und 34 sind derzeit immer noch anhängig, so die Behörde weiter. Ende 2013 hatte diese Zahl noch bei 31 gestanden. Insgesamt überprüfte die Aufsicht 2014 rund 2.600 Protokolle.

Die Protokolle wurde 2010 im Zuge der Finanzkrise eingeführt und sollen die wesentlichen Inhalte des Anlagegesprächs festhalten. Seitdem geht die Bafin auch Hinweisen nach mangelhaften Protokollen nach und überprüft stichprobenartig die Geldinstitute. Einen Zusammenhang mit den Meldungen im Beraterregister gibt es laut der Bafin nicht, denn die fehlerhaften Protokolle seien "Dokumentationspflichten, die nicht richtig erfüllt wurden". Dies betreffe die Banken, nicht die Berater.

Politik überprüft Richtlinien für Protokolle
In den vergangenen Jahren hat aber die Kritik an den Protokollen zugenommen, auch von Kundenseite. Daher hat die Politik Ende des vergangenen Jahres auch reagiert. Mitarbeiter des Bundesfinanz- und/ oder des Bundesjustizministeriums sind aktuell dabei, die Ergebnisse einer Studie des Instituts für Transparenz (ITA) und die Erkenntnisse aus Diskussionen mit Branchenvertretern auf einem gestern in Berlin veranstalteten Symposium "abzugleichen". (jb)