Mifid II: Was Vermittler vom Kostenausweis halten
Vielen Anlegern sind die Kostenausweise, die Banken und Finanzdienstleister ihnen seit dem Inkfrafttreten von Mifid II zukommen lassen müssen, ziemlich egal. Das zeigt eine Umfrage der Fondsplattform Ebase unter ihren Vertriebspartnern.
Sie sollen für mehr Transparenz bei der Geldanlage sorgen und so den Verbraucherschutz stärken. Doch in der Praxis stoßen die neuen Kosteninformationen, die Banken, Fondsplattformen und andere Finanzdienstleister ihren Kunden seit dem Inkrafttreten der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II am 3. Januar 2018 zur Verfügung stellen müssen, nicht auf Begeisterung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage der Fondsplattform Ebase aus Aschheim bei München unter ihren Vertriebspartnern.
So ist die Hälfte der befragten 137 Vermittler der Ansicht, dass ihre Kunden dem Ex-ante- und dem Ex-post-Kostenausweis gar keine Beachtung schenken. 34 Prozent gehen sogar davon aus, dass die Informationen die Klientel eher verwirren. Nur 15 Prozent der befragten Vertriebspartner sind der Meinung, dass die neuen Kostenreportings tatsächlich dazu führen, Anleger besser aufzuklären als vor Mifid II.
Kosteninfos unter Mifid II
Seit Anfang 2018 müssen Banken und Finanzdienstleister ihren Kunden bekanntlich vor jeder Anlageentscheidung – ex ante – eine Aufstellung aller Kosten aushändigen, die beim Kauf, während der Haltedauer und gegebenenfalls beim Verkauf des Finanzprodukts anfallen können. Während der Haltedauer müssen die Institute Anlegern einmal jährlich den sogenannten Ex-post-Kostenausweis zukommen lassen. Dieser Report soll sie über sämtliche Produkt- und Dienstleistungskosten informieren, die im Zusammenhang mit einer Geldanlage tatsächlich entstanden sind. Dazu verpflichtet sie Mifid II zumindest dann, wenn eine laufende Geschäftsbeziehung besteht, bei der die Bank Bestandsprovisionen vereinnahmt und dem Kunden dafür "laufende Vorteile" gewährt.
"Bisher hat sich noch kein klarer Marktstandard für die Kosteninformationen etabliert", bemängelt Rudolf Geyer, Sprecher der Geschäftsführung von Ebase. "Man sollte sich in der Tat die Frage stellen, ob der Informationsumfang für einen durchschnittlichen Kunden eventuell schon nicht mehr unbedingt leicht verständlich ist", sagt er. Transparenz sei immer zu begrüßen, das Format müsse von den Kunden aber auch angenommen werden und einen praktischen Nutzen stiften. Bereits im Mai 2019 hatte eine Umfrage von FONDS professionell ONLINE ergeben, dass Vermittler dem Ex-post-Kostenausweis kritisch gegenüberstehen.
Durchaus enttäuschend
"Es war eines der wesentlichen Anliegen der Regulierung, die Transparenz im Sinne der Kunden zu verbessern", erinnert Geyer. "Wenn man sich zudem die enormen Kosten der Umstellung für die gesamte Branche vor Augen führt, ist es durchaus enttäuschend, dass rund 85 Prozent der Vermittler der Meinung sind, dass die Kunden die Informationen eigentlich kaum beachten oder diese sogar verwirren", erklärt er.
Es sei zu hoffen, dass sich die nachgelagerten Prüfinstanzen wie Wirtschaftsprüfer und die Finanzaufsicht Bafin am Gedanken des Anlegerschutzes orientierten, wenn sie die praktische Umsetzung der Mifid-II-Anforderungen durch die Finanzinstitute beurteilen. "Denn es wäre sehr schade, wenn die Umsetzung der Direktive bei den Anlegern und bei allen anderen Beteiligten lediglich als reiner Aktionismus des Gesetzgebers mit begrenztem praktischen Nutzen wahrgenommen würde", so Geyer. (am)
Kommentare
Welche Qualifikationen müssen Verbraucherschützer nachweisen?
AntwortenWerden die aktuellen Wissenslücken der VBSler mit verpflichtender Weiterbildung geschlossen? Wie hoch ist das Einkommen der Verbraucherschützer. Diese machen zwar keine Einzelberatung, verhindern aber mit oft hanebüchenen Berechnungen das Bürger sich beraten lassen. Wer finanziert die fehlende Versorgung vieler im Ruhestand? VBSler oder die Politiker und Medien die völlig kritiklos Falschberechnungen erstellen, in Gesetze gießen und verbreiten? Ein gutes Beispiel sind Vergleichsberechnungen mit der GRV. Bei Privatversicherungen sind immer alle, auch Sozialkosten und Provisionen, enthalten. Bei Beamten, natürlich alles ohne die exorbitanten unbezahlbaren Pensionskosten. Wie erklären das die Verbraucherschützern und Siepes solch "faire Berechnungen"? Die Jugend freut sich bestimmt diese Beamtenprivilegien bezahlen zu dürfen, da ja fast keine Rückdeckung bei 1,7 Billionen Euro im Defizit vorhanden ist! Bei 30% der Neueinstellungen mit Mindestlohn, politisch gewollt, ist die GRV nicht einmal mit Renten ab dem 70. Lebensjahr zu finanzieren…..Realismus war gestern, Bodenhaftung auch. Beamte, bestens abgesichert und altklug können das natürlich nicht nachvollziehen. Es ist alles so wahnsinnig seriös, dass mir beim Kopfschütteln die Schuppen......
W.Strassnig am 20.11.19 um 15:07