Das Gesetzesvorhaben, die Aufsicht über rund 38.000 Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern (34f und 34h) auf die Bafin zu übertagen, liegt wegen der parlamentarischen Sommerpause derzeit auf Eis. Anfang September wird es aber weitergehen – sehr zum Missfallen vieler Vermittlerverbände, die die Pläne massiv kritisieren. Sie führen unter anderem an, dass die praktizierte Kontrolle durch Industrie- und Handelskammern (IHKen) funktioniert. Uwe Schroeder-Wildberg, Vorstandsvorsitzender des Finanzvertriebes MLP, dagegen hält den Wechsel für richtig, wie er in einem Gastbeitrag für das Anlegermagazin "Börse Online" (BO) schreibt.

"Es ist der richtige Schritt zur Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer, die – ob als Banken, Sparkassen, Finanzvertriebe oder freie Anlagenvermittler – Geldanlageprodukte vermitteln. Nur so kann Konsistenz in der Aufsicht sichergestellt werden", schreibt Schroeder-Wildberg. Seiner Ansicht nach resultiere die Notwendigkeit, das Regulierungsniveau für Finanzanlagenvermittler in Deutschland anzuheben, aus der Umsetzung der EU-Verordnung Mifid II in nationales Recht. "Dass Vermittler künftig neue und durchaus komplexe Vorschriften beachten müssen, hat somit zunächst einmal nichts mit der Frage zu tun, wer künftig die Aufsicht führt."

Bafin-Aufsicht als Gütesiegel
Der MLP-Chef führt ein weiteres Argument für den Wechsel an: "Das Attribut "Bafin reguliert" war bisher für viele Kapitalanleger eine Art Gütesiegel in einer Finanzdienstleistungsbranche, die auf das Vertrauen ihrer Kunden angewiesen ist." Der Wirecard-Skandal möge dieses Vertrauen in Mitleidenschaft gezogen haben, dürfe aber kein Vorwand sein, um eine unliebsame Reform zu verhindern. " Warum den IHKen und den Gewerbeaufsichtsämtern mit ihrem breiten Aufgabenspektrum pauschal eine höhere Kompetenz unterstellt wird als der Bafin als Fachaufsicht, ist nicht nachvollziehbar", so Schroeder-Widlberg weiter.

Auch wenn der Chef des Finanzvertriebes grundsätzlich für das Gesetzevorhaben wirbt, im Detail möchte er dennoch Änderungen sehen. So weist er auch mit Blick auf die Kritik an der Behörde im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal darauf hin, dass die Behörde natürlich ausreichend ausreichende personelle Ressourcen bereithalten muss, um ihrer neuen Aufgabe nachzukommen und den Aufwand für Prüfungen angemessen zu begrenzen. Übertreibungen gebe auch es bei der Umsetzung der Mifid-II-Richtlinie, zum Beispiel durch die Verpflichtung, aus Haftungsgründen telefonische Beratungsgespräche mit Kunden selbst bei einfachsten Geldanlageprodukten im Rahmen einer umfassenden, ansonsten nicht aufzuzeichnenden Finanzberatung immer wieder mitzuschneiden. (jb)