Die Versicherungswirtschaft hatte sich den 18. Januar 2018 im Kalender fett markiert. An dem Tag hat das Bundeskabinett über das Umsetzungsgesetz der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD abschließend beraten. Die Entscheidung der Regierung ist klar: Es soll bei dem schon abgeschafft geglaubten Provisionsabgabeverbot bleiben. Auch die im Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums gemachte strikte Trennung zwischen Maklern beziehungsweise Vermittlern, die auf Provisionsbasis arbeiten, und mittels eines Honorars entlohnten Versicherungsberaters soll nach dem Willen der Regierung umgesetzt werden (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Die Vertreter der Maklerseite hatten sich im Vorfeld der gestrigen Entscheidung vehement gegen diese Pläne ausgesprochen. Erfolg hatten sie damit allerdings nicht. Andere Branchenvertreter wiederum hatten einige Vorschläge aus Berlin begrüßt, vor allem die Beibehaltung des Provisionsabgabeverbotes.

Die Stimmen zu dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch betonen ebenfalls jeweils verschiedene Aspekte des Dokuments. Die Reaktion reichen dabei von einer Mischung aus Kritik und Zustimmung und vehementer Ablehnung, inklusive der Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes. Lesen in der Bildergalerie weiter! (jb)