Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat in Zusammenarbeit mit Professor Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund seine Checkliste für Versicherungsvermittler zur EU-Offenlegungsverordnung überarbeitet und aktualisiert. Sie enthält nun ab Seite 13 Handlungsempfehlungen, wie Vermittler bei Beratungen zu Versicherungsanlageprodukten wie Fondspolicen oder auch klassischen Lebensversicherungen die ab August 2022 gesetzlich vorgeschriebene Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen umsetzen können. 

Die Checkliste, die der BVK auf seiner Website zum kostenfreien Download anbietet, soll dem Verband zufolge sicherstellen, dass die empfohlenen Policen den Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden entsprechen. Dazu sei eine differenzierte Nachfrage vorgeschrieben, ob und in welchem Ausmaß entweder speziell ökologische oder allgemein nachhaltige Anlagen gewünscht sind. Alternativ könne der Kunde wünschen, dass nachhaltigkeitsbezogene Risiken vermieden werden. All dies und noch mehr müssen Versicherungsvermittler bei den Kunden erfragen, bei ihren Produktempfehlungen berücksichtigen und in einer Beratungsdokumentation festhalten.

Komplexere Beratung
"Die Beratung zu Versicherungsanlageprodukten wird damit erneut komplexer und zeitintensiver", kommentiert Beenken die neuen Regeln und die Überarbeitung der Liste. "Außerdem sollte man nicht bis August warten, denn die Änderungen des Beratungsprozesses werden Zeit und wahrscheinlich auch neue Beratungssoftware erforderlich machen." (jb)