Am 2. August wird es ernst – mal wieder. An diesem Tag tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die alle Versicherungsvermittler dazu verpflichtet, Kunden im Rahmen einer Beratung zu einem Versicherungsanlageprodukt wie etwa Fondspolicen nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen. Allerdings bestehen noch gehörige Informationsdefizite und Unsicherheiten bei den Vermittlern. Das zeigt eine Online-Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und des German Sustainability Network (GSN), wenngleich das Ergebnis mit nur 300 teilnehmenden Beratern nicht repräsentativ ist.

Demnach sind nur 22,5 Prozent der Vermittler "grundlegend" über den geänderten Ablauf des Beratungsprozesses informiert. Lediglich 3,7 Prozent stufen sich als "vollständig" informiert ein. Über 70 Prozent wissen indes gar nicht oder kaum Bescheid. Ähnlich desolat ist der Wissensstand zur eigentlichen Geeignetheitsprüfung und zur Einstufung von Produkten. Nur knapp ein Drittel kennt die Hintergründe der ganzen Regulatorik. 

Bei diesen Punkten melden Versicherungsvermittler Infobedarf an

Quelle: BVK

"Die Umfrage zeigt, dass noch viel zu tun ist, bis die Umsetzungsfähigkeit sichergestellt ist", kommentiert BVK-Präsident Michael Heinz die Umfrage. "Die aktuelle Blitzumfrage stützt das Bild einer unsicheren Branche, das jedoch nicht überrascht", sagt Timo Biskop, GSN-Fokusbereichsleiter für Beratung & Vertrieb. "Da die konkreten Merkmale für den Beratungsprozess noch nicht final sind und auch die Produktzuordnung zu etwaigen Nachhaltigkeitspräferenzen weiterhin mit Unsicherheit behaftet ist, können die Vermittlerbetriebe gar nicht auf zuverlässige Informationen zurückgreifen." 

Lösungen sind in Arbeit
Hilfestellungen für Vermittler gibt es aber durchaus. Ein Ausschuss am DIN-Institut hat ein ESG-Modul für die Finanznorm 77230 erarbeitet, das im Juli veröffentlicht werden soll. Mit insgesamt sieben Fragen sollen Vermittler ihre Kunden durch die Geeignetheitsprüfung führen können. Ebenfalls sieben Leitlinien dazu hat die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa zur Konsultation gestellt.

Unter anderem sollen Berater in der Geeignetheitsprüfung zunächst wie bisher die Anlageziele, Wünsche und Risikotoleranz ermitteln und dann erst die Nachhaltigkeitspräferenzen. Für den abschließende Abgleich von möglichen Produkten mit den Wünschen und Präferenzen des Kunden, rät die Behörde einfach, dass zunächst Produkte auf Basis des Wissen, der finanziellen Situation und den Anlageziele ausgesucht werden, und dann in einem zweiten Schritt aus diesen diejenigen gewählt werden, die den Präferenzen entsprechen. (jb)