Die Gesamtkosten, die bei der Anlage in Fonds anfallen, sind mitunter viermal so hoch wie bislang ausgewiesen. Dies berichtet die Wirtschaftszeitung "Financial Times" und beruft sich dabei auf eine Auswertung der Investmentberatung Long Cat. Seit Inkrafttreten der neuen Finanzmarktrichtlinie Mifid II müssen Asset Manager erstmals auch die Transaktionskosten in den Portfolios und sonstigen Aufwendungen in den Angaben ausweisen. Diese Punkte sind in der bisherigen Kennzahl "laufende Kosten" nicht enthalten gewesen.

Der Auswertung zufolge würden Anleger für in Großbritannien beliebte Fonds oftmals allein schon durch die Kosten für den Wertpapierhandel das Doppelte zahlen als bislang angegeben. Rechne man noch die Performance-Gebühren sowie Vertriebskosten hinzu, vervierfachten sich die Preise mitunter, heißt es in dem Bericht weiter. "Es ist zweifellos gut, dass wir nun diese Klarheit haben", sagte Mike Barrett, Geschäftsführer von Long Cat, der Zeitung.

Beschränkter Befund
Der Befund ist allerdings nur bedingt auf die kontinentaleuropäischen Märkte übertragbar. Denn in Großbritannien gilt seit 2012 ein Provisionsverbot (Retail Distribution Review, RDR). Seither sind die Kosten für den Vertrieb und den Fondshandel nicht mehr in den Gebührenkennziffern enthalten. Damit sind die Portfolios auf dem Papier zwar billiger geworden, allerdings fallen für Endanleger noch die Honorare für Berater sowie Handelsgebühren der Vertriebsplattformen an. Und diese Posten sind auf dem Kontinent meist noch in den Fondsgebühren enthalten.

Die Ausgaben für den Kauf- und Verkauf von Wertpapieren der Portfolios sowie die erfolgsabhängigen Vergütungen können jedoch auch auf dem Kontinent eine erhebliche Rolle spielen. Dies hatten verschiedene Studien, unter anderem Auswertungen des "Petersmann Instituts für den unabhängigen Finanzberater" mehrfach gezeigt (FONDS professionell ONLINE berichtete). (ert)