Die Deka hat ihr Angebot für Sparkassenkunden um eine digitale fondsgebundene Vermögensverwaltung (Fonds-VV) namens Deka-Connect+ erweitert. Das Produkt ist ähnlich konzipiert wie die seit gut einem Jahr vertriebene Fonds-VV-Linie Smart-Vermögen, richtet sich aber an eine etwas vermögendere Zielgruppe.

Die Mindestanlagesumme liegt bei 15.000 Euro. Bei Kunden, die gleichzeitig einen Sparvertrag abschließen, liegt die Schwelle bei 10.000 Euro. Smart-Vermögen soll dagegen Wertpapiereinsteiger ansprechen. Der Abschluss von Deka-Connect+ erfolgt in den Sparkassen-Filialen. Danach können die Kunden online oder über die S-Invest-App auf ihr Portfolio zugreifen.

Kunden können eigenständig Themeninvestments beimischen
Bei Deka-Connect+ stehen Sparkassenkunden mehrere Varianten und je nach Risikoprofil vier Portfolios mit unterschiedlicher Aktienquote (30 bis 100 Prozent) zur Auswahl. Die Basis bilden jeweils weltweit investierende Aktien- und Anleihebausteine. Auch eine Goldquote ist vorgesehen, sie macht in der Regel zehn Prozent des Aktienanteils aus, kann aber schwanken.

Ergänzend können bis zu drei Bausteine zu thematischen Investments beigemischt werden. So könnten die Kunden "gezielt an der Entwicklung von Megatrends partizipieren", erläutert Dirk Degenhardt, Leiter Deka-Vermögensmanagement. "Dies können Kunden individuell entscheiden oder aber in der Komfortlösung an den Vermögensverwalter delegieren." Die einzelnen Bausteine wiederum werden durch das Vermögensmanagement-Team der Deka aktiv verwaltet. Alle Varianten werden auch in einer ESG-Version angeboten, in der Nachhaltigkeitsmerkmale berücksichtigt werden. "Wir setzen in den Bereichen Komfort und Individualisierbarkeit neue Maßstäbe", gibt sich Degenhardt überzeugt.

Die Sparkasse erhält pro Jahr bis zu 0,8 Prozent des Depotwerts
Die laufenden Kosten inklusive der Vermögensverwaltungsgebühr schätzt die Deka je nach Anlageprofil auf 1,55 bis 2,03 Prozent pro Jahr. Darin enthalten ist auch die Vergütung für die Sparkasse, die den jeweiligen Kunden betreut. Diese beträgt zwischen 0,6 und 0,8 Prozent des Depotwerts im Jahr, wie die Deka auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE mitteilt.

Für die Institute ist das betriebswirtschaftlich attraktiv, weil es sich dabei nicht um eine klassische Provision ("Zuwendung") handelt. Seit 2018, als die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II scharfgestellt wurde, dürfen Banken Zuwendungen nur noch dafür verwenden, die Qualität der Dienstleistung zu verbessern – der reinen Gewinnerzielung dürfen sie nicht mehr dienen.

An Aktualität gewonnen hat das Thema, weil die EU-Kommission im Rahmen ihrer Kleinanlegerstrategie die Bedingungen, unter denen Banken Zuwendungen vereinnahmen dürfen, weiter verschärfen möchte. Mit einer Vermögensverwaltung, für die rechtlich gesehen keine Zuwendung fließt, können sich die Institute auf der sicheren Seite wähnen. (bm)