Neuer Standard: Das ist die DIN-Norm für Finanzanalyse
Ende 2018 wird die DIN-Norm 77230 "Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte" in Kraft treten. Sie soll dafür sorgen, dass eine solche Analyse künftig standardisiert abläuft und unabhängig vom Berater immer zum selben Ergebnis kommt. FONDS professionell ONLINE erläutert die Details.
Viele Dinge des Alltags sind genormt. Am bekanntesten sind sicher die Größen von Papierblättern, die das Deutschen Institut für Normung (DIN) festgelegt. Aber auch die Arbeitsflächen in einer Küche und die Größen der Küchengeräte gibt das DIN vor – die DIN- Norm 66354 "Kücheneinrichtungen, Formen, Planungsgrundsätze", um genau zu sein. Insgesamt existierten Ende 2017 in Deutschland 34.102 Normen.
Die Zahl wird sich bald ändern, schon allein, weil die erste Norm im Finanzdienstleistungsbereich kommt. Seit Juni 2018 liegt der Entwurf für die DIN-Norm 77230 "Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte" vor. Ende des Jahres soll die neue DIN-Norm in Kraft treten. Gut dreieinhalb Jahre haben 40 Finanzdienstleister – darunter große Häuser wie die Deutsche Bank, die Commerzbank sowie die Versicherer Allianz und Zurich – in einem Ausschuss über eine standardisierte Basis-Analyse beraten. Auch die Stiftung Warentest und Brancheninitiativen wie der Arbeitskreis Beratungsprozesse waren in dem Gremium vertreten.
Ihre Meinung ist gefragt!
Was halten Sie als Anlageberater oder Versicherungsvermittler von der Norm? Werden Sie sich künftig an den neuen Vorgaben orientieren?
Analyse folgt klar strukturiertem Prozess
Die Grundlage für die Diskussionen im Norm-Ausschuss, bei den es dem Vernehmen nach oftmals hoch herging, ist die vom Defino Institut für Finanznorm 2014 veröffentlichte DIN-Spec 77222 "Standardisierte Finanzanalyse für den Privathaushalt". Eine Spec oder Spezifikation ist eine Vorstufe zu einer Norm und wird gerne als Testballon genutzt.
In der Basisanalyse wird ermittelt, welchen finanziellen Bedarf ein Kunde hat, welche Risiken bestehen, wie es mit der bereits getroffenen Vorsorge bestellt ist und wo Ist-Werte von Soll-Werten abweichen – wo also Lücken zu füllen sind (lesen Sie hierzu auch den Kommentar von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch). "Ziel ist es, einen objektiven, reproduzierbaren und transparenten Analyseprozess zu schaffen", sagt Klaus Möller, geschäftsführender Gesellschafter des Defino-Instituts, das künftig die Zertifizierung von Vermittlern und Vertrieben übernehmen wird, die nach der neuen Norm arbeiten. "Die Zertifizierung ist jedoch nicht verpflichtend", sagt Möller.
Norm ist kein Gesetz
Der neue Standard für die Finanzanalyse ist kein Gesetz. Vermittler, die sich dazu verpflichten, nach der Norm zu beraten, müssen dann allerdings stets demselben, klar strukturierten Prozess folgen. Das gilt selbst dann, wenn ein Kunde nur nach einem bestimmten Produkt fragt. Ausgenommen sind anlassbezogene Vermittlungen, etwa wenn ein Kunde eine Kfz-Versicherung benötigt.
Was genau hinter der DIN-Norm 77230 "Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte" steckt, und wie eine Basisanalyse im Einzelnen funktioniert? Klicken Sie sich einfach durch unsere Bildstrecke oben. (jb/am)
Kommentare
Ein wunderbares Produkt!
AntwortenDieses Produkt der "Einheitsbreiberatung" funktioniert sicherlich ausgezeichnet in China; für den deutschen Markt völlig ungeeignet. Wenn eine "definierte Rangfolge" der Anlageprodukte bereits festgelegt ist und jede Normabweichung / individuelle fachliche Beratung sofort ein Alarmsignal auslöst, dann fragt sich der Anwender, warum es eine solche DIN nicht auch für die Bundestagswahl gibt...bei der das Ergebnis bereits vorher fest steht. Auch ja, das gab´s ja doch. Das DDR-Wahlrecht. Ich möchte so etwas nie wieder erleben müssen! Unmündige "DIN"-Bürger/ DIN-Berater braucht es m.E. nicht! Fachmakler Knut Kahnt
kontakt@ohne-schaden.de am 08.06.21 um 13:01DIN Norm
AntwortenWie bei vielen Dingen des Lebens, hat das Thema zwei Seiten. Es gibt durchaus Anregungen in der nun vorgesehenen DIN Norm, die man in der Beratung gut ansetzen kann. Das Allheilmittel ist auch die DIN Norm nicht. Erst recht nicht, wenn dann noch Druck auf die Berater ausgeübt wird, diese DIN Norm verpflichtend flächendeckend einzusetzen. Dies hat eher einen negativen Beigeschmack. Der Kunde lässt sich nämlich nicht normieren, genauso wenig wie der Berater. Der Beruf ist deshalb so spannend, weil die Menschen so unterschiedlich sind, in ihren Zielen, ihren Wünschen, ihren Vorlieben oder in ihren Abneigungen. Eine gute Ausübung der Beratungstätigkeit sehe ich in der Individualität der Berater sowie in einer konsequenten Weiterbildung. Hierzu gehört auch eine positive Grundeinstellung, ein guter Charakter und das Ziel in der Beratung immer eine WIN-WIN-WIN-Situation zwischen Kunde, Berater und Produktanbieter nicht aus den Augen zu verlieren. An diesem Thema muss in Zukunft noch viel mehr und intensiver gearbeitet werden. Frank Disser, Finanzmakler
disser am 10.08.18 um 09:52DIN Norm
AntwortenWas bringt uns diese Norm, ( Haftungsgrundlagenmonster, ) , wenn die Grundlage ein normalgewichtiges gesundes Ehepaar ist, das auch der Normgröße entspricht , zwei Kinder hat usw. , wenn diese normierten Verhältnisse gar nicht zutreffend sind ? Was wenn noch 2 Kinder da sind , die Frau magersüchtig ist weil der liebe Gatte ihr alles weg isst? Hält man die Bürger dieses Staates in der Zwischenzeit für dermaßen dämlich und unfähig , dass Sie sich durch eine DIN - Norm entmündigen lassen müssen um eine Anlageentscheidung treffen zu dürfen ? Wenn das so ist, sollte man mal darüber nachdenken die ökonomische Grundbildung in den Schulen zu verbessern und Politiker mit einem ökonomischen Grundverständnis eines Kindergartenkindes aus öffentlichen Ämtern entheben. ( Physiker, Rechtsanwälte, arbeitslose Soziologen , grüne Studienabbrecher usw. ) . Was macht man eigentlich wenn Kunden sich bezüglich Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse keinen Striptease wollen oder zulassen ? Dürfen solche Kunden keine Kapitalanlagen mehr tätigen? Je vermögender solche Kunden sind, desto weniger sind sie bereit sich wirtschaftlich zu entblößen, zumal die Norm die tatsächlichen Verhältnisse gar nicht darstellen. Hat der Kunde nicht ein Recht auf eine individuelle Analyse , die seinen Verhältnissen und Wünschen entspricht. Was für eine Aussagekraft hat das bei einem Kunden, der aus der " Elternzeit " längst herausgewachsen ist ? Jeder vernünftige Ruhestandsplaner / Berater / Vermittler hat über den Sachkundenachweis eine klare Vorgehensweise verinnerlicht, aus meiner Sicht reichen die derzeitigen Regeln und Möglichkeiten durchaus aus. Zudem gibt es auch trotz DIN - Norm immer noch Kunden, die nur eine reine Vermittlung wollen und benötigen. Warum wird die Norm nicht vorgelegt und einem Praxistest unterzogen, vermutlich braucht man um alles normgerecht abzuarbeiten mehrere Stunden. In der Praxis sieht es doch so aus , dass die Kunden die nötigen Unterlagen erst zusammen suchen müssen oder gar nicht alles auffindbar ist, das dauert dann ziemlich lange, und geht dann soweit, dass die Kinder anfangen zu quängeln und nach der x-ten Frage wird die Sitzung dann ergebnislos abgebrochen. Natürlich ist es so, dass es dann mit der Norm einen einheitlichen idealtypischen Fahrplan gibt, aber wie bei einer Schraubverbindung ist es dem Konstrukteur überlassen ob er ein Normalgewinde M8 oder ein Feingewinde M8 x1 einsetzt. Was die Norm aber nicht abschafft, ist die Tatsache, dass Ausschliesslichkeitsvertreter immer nur die Produkte anbieten können die vom Produktpartner angeboten werden und zudem von den " Erfolgsverwaltern " auch Vertriebsvorständen genannt, massiv beeinflusst und unter Druck gesetzt werden können. Dort wird vorgegeben was zu verkaufen ist !!! Ich halte die Norm für vollkommen überflüssig. Da man ja ohnehin jährlich seinen Prüfbericht an die IHK / Gewerbeaufsicht abliefern muss, bei der die wesentlichen Abläufe eines Beratungsgespräches überprüft werden ist dies nur ein unnützer Zusatzaufwand. Die Frage sei gestattet, wer hat eigentlich diesen DIN - Norm Entwurf bezahlt und was hat das gekostet ? Uwe Hummel , Ruhestandsplaner HLA
uwe.heinz.hummel@t-online.de am 09.08.18 um 14:28