Das Europäische Parlament hat den Vorschlag der Europäischen Kommission vom November 2021 für eine Änderung der Verordnung über European Long-Term Investment Funds (ELTIFs) abgesegnet. Dies teilt der Dachverband der europäischen Fondsindustrie (EFAMA) mit. Die Reform der Vorgaben für langfristige europäische Investmentfonds war in der Branche lange ersehnt worden. Denn vor allem aufgrund komplizierter Vorschriften für die Auflage und den Vertrieb von ELTIFs kamen die Fonds bei Investmenthäusern, Vermittlern und Kunden bisher nicht allzu gut an. Nun dürfte ein Neustart möglich sein.

Beim ELTIF handelt es sich um eine noch recht neue Produktgattung. Die ersten Fonds dieser Art kamen 2015 an den Markt, das Angebot nimmt allerdings erst seit rund zwei Jahren deutlich zu. Dem Analysehaus Scope zufolge wurden in Deutschland bis Ende 2021 rund 870 Millionen Euro in ELTIFs investiert, wovon allein 590 Millionen Euro auf den Klimavest der Commerz Real entfielen. Die übrigen 280 Millionen Euro wurden vor allem über die Private-Wealth-Einheiten der Großbanken platziert – und das hat seinen Grund.

Spezielle Merkmale
Bislang war der ELTIF mit bestimmten Merkmalen versehen, die die Auflage erschwerten, die Beratung über Fonds dieser Art aufwendig und die Abwicklung über Fondsplattformen kompliziert gestalteten. Daher war es für Finanzplaner und Vermittler auch kaum möglich, ihren vermögenden Kunden ein ELTIF-Investment anzubieten. 

Die nun beschlossene Reform erleichtert es Kleinanlegern jedoch, über ELTIFs auch in illiquide Assets wie Infrastruktur oder Private Equity zu investieren. Dies liegt vor allem daran, dass die bisherige Mindestanlagesumme von 10.000 Euro entfällt. Auch die bisherigen Mindestanforderungen an das Vermögen von ELTIF-Investoren sind der EFAMA zufolge abgeschafft worden.

Strenge Vermögensanforderungen
Bislang schrieb die EU-ELTIF-Verordnung vor, dass entsprechende Fonds nur an Privatanleger vertrieben werden durften, die zumindest über ein Vermögen von 100.000 Euro frei verfügen können. In diesem Fall durften maximal zehn Prozent der Summe in einen ELTIF investiert werden. Lediglich Kunden mit einem liquiden Anlagevermögen von 500.000 Euro konnten jedwede Summe in ein solches Vehikel fließen lassen. 

Auch Vermittler und Berater sollen es künftig leichter haben, ihre Kunden für ELTIFs zu erwärmen. Vor der Reform waren sie verpflichtet, die Assets, in die ein solcher Fonds investiert, detailliert vorzustellen. Darüber hinaus mussten sie erfragen, ob die lange Laufzeit von meist mehr als zehn Jahren zum Anlagehorizont des Investors passt. Die zusätzlichen Aufklärungs-, Abfrage- und Dokumentationspflichten waren umständlich und erforderten spezielle Prozesse. Nun soll der Vertrieb von langfristigen europäischen Investmentfonds durch eine Angleichung der ELTIF-Eignungsprüfung an die Prüfung nach den Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II vereinfacht werden.

Lob aus der Branche
Die Fondsbranche begrüßt die nun auf den Weg gebrachte Reform. "Da die neuen Kriterien endlich mit den Anforderungen in Einklang gebracht wurden, die erforderlich sind, um das Produkt zu einer attraktiven und wettbewerbsfähigen langfristigen Anlagestruktur zu machen, stößt die Neugestaltung des ELTIF bei den Branchenteilnehmern auf großes Interesse", erklärt Elona Morina, bei der EFAMA für Regulierungsthemen verantwortlich. 

Die überarbeitete ELTIF-Verordnung wird voraussichtlich im März 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und im ersten Quartal 2024 in Kraft treten. Produkte, die vor der Reform aufgelegt wurden, gelten nach dem Inkrafttreten des überarbeiteten Regelwerks noch fünf Jahre lang als konform. (am)