Online-Marketing für Makler: Die sechs häufigsten Fehler
Wie gewinnen Makler heutzutage Kunden? Wie werden sie im Internet sichtbar und wie erfolgt die Positionierung als Experte vor Ort? Am lokalen Online-Marketing kommen Vermittler nicht mehr vorbei, meint Marcapo-Geschäftsführer Thomas Ötinger – und listet auf, was Makler beachten sollten.
Makler sind gefordert, das Vertrauen von Kunden und Interessenten auch im Internet zu gewinnen. Für ein zielführendes Online-Marketing im lokalen Raum braucht es technologisch gestützte und strategisch durchdachte Abläufe – was viele Versicherungsexperten nicht haben, erklärt Thomas Ötinger, geschäftsführender Gesellschafter der Marcapo GmbH, Spezialist für lokale Markenführung und Marketingportale, in einem früheren Gastbeitrag für den Maklerpool BCA. Das liege auch daran, dass das Marketing wegen der Digitalisierung komplexer geworden sei. Neben einer Zunahme an Kanälen und Touchpoints seien die Konsumenten sehr selbstbewusst und bestens informiert. Sie entscheiden sich für den Experten, der ihre Bedürfnisse am besten erfüllt – und zwar online, so Ötinger.
Umso fataler sei es, dass viele Makler nicht wissen, was sie digital erreichen können und – auch aus Angst vor Fehlern – kein lokales Online-Marketing betreiben. Jedoch müssen sie laut Ötinger auf lokaler Ebene begeisternde Erlebnisse mit Mehrwert bieten, indem sie kanalübergreifend entlang aller Touchpoints konsistente Botschaften senden.
In unserer Fotostrecke oben listet der Experte die gängigsten Fehler im lokalen Online-Marketing auf – und erklärt, wie es Vermittler besser machen können. (mb)
Kommentare
Facebookseiten und WhatsApp sind für Unternehmer NICHT DSGVO-konform nutzbar und damit abzuschalten
AntwortenNun, ich bin kein Datenschutz-Experte, aber meine oben genannten Hinweise gelten nach meinem Wissen unverändert. Weder Facebook noch Whatsapp (und nebenbei: u.a. auch Instagramm, TikTok und Clubhouse) sind für Unternemer DSGVO-konform nutzbar. Somit sind Facebook-Seiten spätestens seit Mai 2018 abzuschalten und WhatsApp spätestens seit dem zu deinstallieren. Beispiel: die Datensammelei von Facebook kann ich als Nutzer NICHT verhindern, selbst wenn ich es ausdrücklich WILL. Ich KANN es nicht unterbinden. Beispiel WhatsApp: alle Kontaktdaten aller Kontakte auf Smartphone und Tablet werden an WhatsApp/Facebook übertragen. Das ist ein MASSIVER Verstoß gegen die DSGVO, denn bspw. ICH habe niemals irgend jemanden die Erlaubnis erteilt, MEINE DATEN an Facebook/Whatsapp zu übertragen. Unternehmer zumindest machen sich also angreifbar/strafbar. Das das -scheinbar- die meisten Unternehmer nicht interessiert, steht auf einem anderen Blatt. Aber hier explizit Facebook-Seiten und Facebook-Ads zu "bewerben" oder zumindest zu empfehlen zeigt einmal mehr, wie "viel" Aufmerksamkeit dem Thema Datenschutz gewidmet wird - offensichtlich auch von so genannten oder hier genannten "Experten"... Schade!
schutzwürdig am 11.10.21 um 13:04