Viele Finanz- und Versicherungsvermittler setzen auf Marketing in Social-Media-Kanälen wie Instagram, Tiktok, Youtube, Facebook & Co. Als Influencer oder Finfluencer geben sie Tipps und Ratschläge rund um Versicherungen und Finanzen – natürlich mit dem Ziel, letztlich Kunden zu gewinnen. Grundsätzlich eine gute Idee, gerade jüngere, aber auch ältere Semester verbringen viel Zeit mit dem Lesen und Schauen von Posts auf diesen Kanälen. Allerdings birgt dies einige Probleme: Wann ist ein Post eine kommerzielle Werbung, wann ist es ein reiner Informationsbeitrag? Sind es Werbebeiträge, muss sich ein Vermittler an die rechtlichen Vorschriften für Werbung halten.

Hierbei möchte die Wettbewerbszentrale unterstützen. Die Wettbewerbshüter haben dafür einen Leitfaden veröffentlicht (externer Link zum Dokument), der erklärt, wann Influencer Werbung als solche kennzeichnen müssen und wann nicht. Ferner geben sie Infos und Ratschläge, wie Werbung auf Social-Media-Plattformen ihrer Auffassung nach transparent und im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht gekennzeichnet werden kann, um Wettbewerbsverstöße und daraus resultierende Abmahnungen zu vermeiden.

Kennzeichnung von Werbung
Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von werblichen Beiträgen. "Die klare und unmissverständliche Kennzeichnung von Werbebeiträgen und anderen gesponserten Inhalten auf Social Media bezweckt transparente Verbraucherinformation und fairen Wettbewerb. Rezipienten sollen bereits vor der eigentlichen Wahrnehmung eines werblichen Beitrags entscheiden können, ob sie Werbung zur Kenntnis nehmen oder nicht. Entsprechend hat der Werbende über die Hintergründe eines Posts aufzuklären, soweit er für den Beitrag ein Entgelt oder anderweitige Gegenleistung erhalten hat", führen die Wettbewerbsexperten aus. (jb)