Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Das gilt auch für die europäische Verordnung über verpackte Anlage- und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products, kurz: Priips). Diese ist Anfang 2018 in Kraft getreten und soll ab 2022 auch für Investmentfonds gelten. Ziel der regulatorischen Maßnahme ist es eigentlich, Anlage- und Versicherungsanlageprodukte wie Fonds, fondsgebundene Versicherungen und Zertifikate durch einheitlich gestaltete Produktinformationsblätter besser vergleichbar zu machen. Damit wollen die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) für mehr Transparenz und erhöhten Anlegerschutz sorgen. 

Doch bisher stiften die sogenannten Basisinformationsblätter (BIPs) bei Anlegern eher Verwirrung, weshalb die Priips-Verordnung in der Fondsbranche, der Politik und sogar bei Verbraucherschützern auf heftige Kritik gestoßen ist. Daher will die europäische Finanzaufsicht die BIPs überarbeiten und hat Branchenexperten dazu eingeladen, Vorschläge zu unterbreiten.

Unterstützung für eine sinnvolle Priips-Verordnung
Der Financial Planning Standards Board (FPSB) Deutschland, der Verband der hiesigen Finanzplaner, ist dieser Einladung nachgekommen. In der Tat erreiche die aktuelle Priips-Version genau das Gegenteil ihrer Zielsetzung, findet Professor Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland. "Deshalb erachten wir es als unsere Pflicht, die europäischen Finanzaufsichtsbehörden bei der Erarbeitung einer sinnvollen und für Privatanleger vorteilhaften Priips-Verordnung zu unterstützen", sagt er. 

Nach Ansicht des FPSB müsste künftig jedem Anleger eine Art "Beipackzettel" an die Hand gegeben werden, der einfach, präzise und für jeden verständlich gestaltet ist. In seiner Stellungnahme zum aktuellen Stand der Priips-Verordnung hat der FPSB daher erläutert, was die europäischen Aufsichtsbehörden besser machen könnten. 

Die Sache deutlich vereinfachen
Der erste Kritikpunkt des FPSB Deutschland betrifft die vier in den BIPs aufgeführten Szenarien, die darstellen sollen, wie sich ein Produkt unter unterschiedlichen Marktbedingungen entwickeln könnte. Da die Szenarien auf Vergangenheitswerten und sehr komplexen Berechnungen beruhen, sind sie für Kunden und Berater jedoch nicht nachvollziehbar. Anstatt mit Vergangenheitsdaten und unverständlichen Renditeerwartungen zu arbeiten, rät der FPSB Deutschland zu einer rein illustrativen Darstellung. "Damit soll dann gezeigt werden, was mit dem Investment künftig geschehen könnte", so Tilmes. Das heißt, es wird lediglich darauf hingewiesen, dass ein Anlageprodukt künftig eine moderate Wertentwicklung aufweisen, es zu ungewöhnlich hohen Gewinne oder auch einen erheblichen Wertverlust kommen kann.

Bezüglich der Kosten plädiert der FPSB Deutschland klar für eine einfache und übersichtliche Darstellung. So sollten die Kosten als absolute Zahl sowie wie auch in Prozent angegeben werden. "Und wir raten dazu, die kumulative Performancereduktion durch die Kosten aufzuzeigen. Also die Bruttowertentwicklung vor Kosten und die Nettoperformance nach Kosten", sagt Tilmes. Dies wäre nach Ansicht des FPSB Deutschland die einfachste und verständlichste Art der Illustration. 

Ohne Finanzberatung geht es nicht
"Jeder sollte sich aber auch bewusst sein, dass selbst eine gut durchdachte und sinnvoll aufgebaute Priips-Verordnung noch keine Garantie dafür ist, dass ein Anleger die für ihn optimale Geldanlage bekommt", warnt Tilmes. Denn um einschätzen zu können, welche Anlagen und welche Kombination aus Produkten sich für den einzelnen Anleger individuell eignen, reicht eine Verordnung allein nicht aus. "Dafür ist vielmehr eine kompetente und objektive Finanzberatung notwendig", sagt der Finanzexperte. (am)