Rund ein Jahr ist es her, dass die von der Bundesregierung installierte "Fokusgruppe" Vorschläge für eine Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt hat. Seitdem arbeitet das Bundesministerium der Finanzen (BMF) an einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Empfehlungen. Erste Details hat Florian Toncar, FDP-Vorstandsmitglied und Parlamentarischer Staatssekretär im BMF, nun in einem Interview mit dem digitalen Vermögensverwalter Growney verraten.

Toncar zufolge will die Regierung das Gesetzgebungsverfahren noch in der laufenden Legislaturperiode über die Bühne bringen. "Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren", sagte er. Aber: Die geförderte private Altersvorsorge funktioniere nur im Zusammenspiel aus Altersvorsorgenden, Anbietern, Zulagenstelle und Steuerbehörden, so Toncar. Manche Regelungen brauchten administrativ mehr zeitlichen Vorlauf als andere. "Wir planen daher ein gestaffeltes Inkrafttreten des Gesetzes und prüfen momentan die Details", erklärte der FDP-Politiker.

Altersvorsorgedepot ohne Garantie
Den Kernpunkt der Reform, salopp auch als "private Aktienrente" bezeichnet, solle ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie darstellen. Dieses soll renditeträchtigere Anlagen ermöglichen und darüber hinaus den Wettbewerb unter den Anbietern fördern. So hatte es die "Fokusgruppe" auch vorgeschlagen.

Die neuen Depots sollen steuerfrei und staatlich förderfähig sein. Allerdings müssen dafür gewisse Kriterien erfüllt sein. "Das Altersvorsorgedepot wird eine geeignete Auswahl von Anlagemöglichkeiten beinhalten können. Bedingung ist, dass die Verbraucher diese auch selbst erwerben könnten", erläuterte Toncar im Interview mit Growney. Die Depots könnten etwa Anleihen, aktiv gemanagte Fonds oder ETFs enthalten. 

Produktanbieter als depotführende Stellen
Die Depots für die private Aktienrente sollen von den Anbietern der Anlage- oder Sparprodukte geführt werden dürfen, so Toncar. Neben Vermögensverwaltern, Banken und Neo-Brokern können damit auch Lebensversicherer als Vertragspartner fungieren, wenn sie Fondspolicen ohne Garantie und mit Verrentungsoption anbieten. Förderberechtigt sollen aber auch Sparprodukte mit einer Beitragsgarantie in Höhe von 80 oder 100 Prozent sein. "Für die Anbieter bedeutet das, dass sie ihre bestehenden Riester-Produkte für das Neugeschäft anpassen oder grundlegend neue Produkte anbieten können", sagte Toncar.

Zur Höhe der staatlichen Förderung machte der Parlamentarische Staatssekretär noch keine Angaben. Das BMF setze weiterhin auf die bisherige Systematik mit steuerlicher Förderung über Zulagen und Sonderausgabenabzug sowie nachgelagerter Besteuerung in der Auszahlungsphase. "Damit halten wir an einem System fest, bei dem untere Einkommensgruppen, Berufseinsteiger und Eltern von Kindern besonders hohe Förderquoten erreichen können", so Toncar. Und: Wer bereits einen Riester-Vertrag bespart, könne diesen weiterführen. (am)