Anfang des Jahres ließ eine Nachricht aus Großbritannien auch hierzulande Anlageberater aufhorchen: Die britische Finanzaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) kündigte eine Prüfung an, ob Fondsgesellschaften für den Verkauf von bestimmten Anlageprodukten unter Umständen wieder Provisionen an Finanzberater zahlen dürfen. Dies ist seit dem 2013 im Rahmen der Retail Distribution Review (RDR) eingeführten Provisionsverbot bekanntlich nicht mehr möglich. Grund der Überlegung ist eine unerwünschte Nebenwirkung des Provisionsverbotes: Viele Briten erhalten seither keine professionelle Finanzberatung mehr. Daher schien eine Teilabkehr vom Provisionsverbot eine mögliche Lösung zu sein.

Diese Überlegung ist aber vom Tisch: Die FCA spricht sich dafür aus, das Verbot beizubehalten. Dies geht aus dem kürzlich veröffentlichten Bericht "Financial Advice Market Review" (FAMR) hervor, den die Behörde in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium erarbeitet hat. Der Report listet allerdings eine Reihe von Vorschlägen auf, um den "Advisory Gap" zu schließen und Finanzdienstleistern auch unter dem RDR-Regime eine effiziente Beratung für Normalverdiener zu ermöglichen.

Ratenzahlung als Lösung?
Eine einfache Möglichkeit, hohe Beratungshonorare beim Abschluss eines Finanzproduktes zu vermeiden, sind Ratenzahlungen, so die Studienautoren. Damit könnten die Kosten für die Beratung wie bei einer ratierlich fließenden Provision gestreckt werden. Dem Report zufolge ist das bereits jetzt möglich. Die Gesellschaften würden diese Möglichkeit aber viel zu selten nutzen oder Kunden nicht darauf hinweisen.

Robo-Berater sollen helfen
Ein weiterer Ausweg aus der "Beratungskrise" sei, eine abgespeckte Form der Beratung einzuführen. Den Studienautoren zufolge klagen die Finanzdienstleister auf der Insel, dass die Grenze unklar sei, ab wann es sich um eine wirkliche Beratung handele und wann nur um eine generelle Hilfestellung, mit der Kunden mit kleinerem Geldbeutel und entsprechend übersichtlichen Anlagebedürfnissen schon gedient sei. Als Resultat würden die Unternehmen es nicht wagen, entsprechend kostengünstigere Angebote und Prozesse für diese Zielgruppe zu entwickeln. Der Report empfiehlt daher, diese Unklarheiten zu beseitigen und damit solchen Anlegern zu helfen, selbst die richtigen Produkte zu finden.

In diesem Zusammenhang spielt natürlich die Technik in Form von automatisierten und daher kostengünstigeren Beratungs-Tools eine große Rolle. Das Ministerium und die Aufsicht sind sich einig, dass das bereits bestehende Angebot an solchen Robo-Beratern ausgebaut werden soll. Auch dafür soll der Rechtsrahmen entsprechend angepasst werden. (jb)