Das Thema Provisionsverbot in der Anlageberatung rückt erneut aufs politische Tapet. Die Grünen und Teile der SPD wollen sich langfristig für die Abschaffung der provisionsbasierten Beratung einsetzen, die FDP hingegen möchte das Modell beibehalten. Das wäre auch die bessere Variante. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest eine am Mittwoch (17.11.) veröffentlichte Studie, welche die Beratungsgesellschaft KPMG im Auftrag der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), des deutschen Fondsverbands BVI sowie des Deutschen Derivate Verbands (DDV) erstellt hat (lesen Sie hierzu den Kommentar von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch).

Ein kompletter Wechsel zur Honorarberatung, wie ihn derzeit auch die Verbraucherschützer fordern, würde breite Bevölkerungskreise gravierend benachteiligen, schreiben die Autoren der Studie. Vor allem Verbraucher mit geringen und mittleren Anlagebeträgen würden dadurch von der Beratung abgeschnitten, da sie zu teuer wäre. DK, BVI und DDV fordern daher, dass Anleger weiterhin die freie Wahl zwischen Provisions- und Honorarberatung haben sollen.  

Honorarmodell bei kleineren Anlagebeträgen teurer
Die KPMG-Experten haben die beiden Beratungsmodelle verglichen und dabei festgestellt, dass die Honorar-Variante bis zu einem Anlagebetrag von 25.000 Euro teurer ist als die provisionsbasierte Beratung. Dabei hat KPMG einen Stundensatz von 180 Euro unterstellt. Ausgehend vom Median des Finanzvermögens deutscher Haushalte von 16.900 Euro lägen die Kosten für die Honorarberatung um 50 Prozent höher, so das Ergebnis. 

Nach Angaben von KPMG prägen aber Sparer mit kleinerem Geldbeutel den Markt. So wird über die Hälfte (55 Prozent) der Wertpapiersparpläne mit maximal 100 Euro pro Monat bespart, bei über einem Viertel (28 Prozent) liegt der monatliche Sparbetrag unter 50 Euro. Deutsche Banken und Sparkassen, die viele dieser Verbraucher beraten, könnten ihr Angebot nicht mehr aufrechterhalten, wenn Provisionen in der Anlageberatung verboten würden, so ein Ergebnis der KPMG-Studie.

Weniger oder keine Beratung
Zudem kommt die Untersuchung zu dem Resultat, dass die meisten Verbraucher (74 Prozent) nicht bereit seien, für eine Beratung ein gesondertes Honorar zu bezahlen. Im Falle eines Provisionsverbots bliebe zahlreichen Verbrauchern daher nur der Ausweg, weniger oder keine Beratung mehr in Anspruch zu nehmen. 

Die Studie verweist auch auf "Feldversuche" im Ausland. Welche Auswirkungen eine ausschließliche Honorarberatung hat, zeige ein Blick in das Vereinigte Königreich, wo Provisionen 2013 verboten wurden. Studien der englischen Finanzaufsicht FCA zeigten, dass sich der Beratungsmarkt klar an höheren Vermögen – meist mindestens 60.000 Euro – ausrichte. Vor allem Sparer mit geringen oder mittleren Anlagebeträgen könnten oder wollten sich eine Beratung nicht mehr leisten.

"Völlig inakzeptabel"
Ein Blick nach England sollte die deutsche Politik vor einem Provisionsverbot warnen, findet BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. "Denn dort sind zwischenzeitlich breite Kreise der Bevölkerung von der Beratung abgeschnitten", sagt er. Als "völlig inakzeptabel" sieht er ein Provisionsverbot nur für Wertpapiere. "Diesen Vorteil würde die Versicherungsbranche sofort nutzen, um teure Versicherungspolicen aufzulegen und über die bestehenden Kanäle weiter zu vertreiben", so Richter. "Das schadet dem Verbraucherschutz, weil es den Wettbewerb zwischen Wertpapieren und Versicherungen massiv verzerrt." (am)