Kommando zurück: Das Provisionsabgabeverbot wurde nicht, wie bislang von offizieller Seite kommuniziert, zum Jahresbeginn aufgehoben, sondern es bleibt vorerst bis zum 30. Juni 2017 in Kraft. "Das Provisionsabgabeverbot soll zum 1. Juli 2017 aufgehoben werden. Damit wird dem Gesetzgeber hinreichend Zeit gegeben, über das Provisionsabgabeverbot zu entscheiden", teilte eine Sprecherin des Bundesfinanzministerium (BMF) auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE mit. Eine entsprechende Verordnung veröffentlichte das BMF am 16. Dezember 2015 im Bundesgesetzblatt, wie der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in einer Pressemitteilung schreibt.

Damit wirft das BMF seine Pläne über den Haufen: Ursprünglich war vorgesehen, dass das in der Branche heftig umstrittene Rabattverbot im Rahmen der Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zum 1. Januar fällt. Allerdings hielt sich der Gesetzgeber die Hintertür offen, die Verordnung im Rahmen der Einführung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD hernach wieder einzuführen. Eine Kehrtwende wie jetzt beim Provisionsabgabeverbot machte die Politik übrigens auch bei der Abschaffung des Garantiezinses, der im Zuge der VAG-Novelle ebenfalls zum neuen Jahr hätte fallen sollen, nun aber vorerst fortbesteht.

BVK begrüßt Ministeriumsentscheid
"Dies ist nicht nur ein großer Erfolg für unseren Verband und alle Vermittler in Deutschland, sondern auch für den Verbraucherschutz insgesamt", sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz sichtlich erfreut. "Somit bleiben vorerst fragwürdige Geschäftsmodelle, die auf eine ‚Geiz-ist-geil-Mentalität‘ setzen, Verbrauchern weiterhin erspart."

Der BVK hatte sich nach eigenen Angaben im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum VAG bis zuletzt für die Aufrechterhaltung des Provisionsabgabeverbotes eingesetzt. Begründung: Mit dessen bevorstehender Aufhebung sei zu befürchten, dass Versicherungsnehmer zu schnellen Abschlüssen gedrängt werden und so nicht nach ihrem eigenen Bedarf Versicherungsverträge abgeschlossen hätten, sondern nach der Höhe der Provisionsweitergabe.

"Nach der Entscheidung zum Erhalt des Verbotes erwarten wir konsequenterweise von der Bafin nun auch, dass sie Verstöße gegen das Verbot nachdrücklich ahndet“, so Heinz. "Der BVK wird sich dafür einsetzen, dass das Provisionsabgabeverbot nicht nur bis Mitte 2017, sondern darüber hinaus aufrechterhalten bleibt." (jb)