Gutverdiener sollen im kommenden Jahr mehr Sozialabgaben zahlen. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat laut einem Verordnungsentwurf die Beitragsbemessungsgrenzen vergleichsweise stark angehoben. Das melden übereinstimmend mehrere Medien unter Berufung auf eine Sprecherin des BMAS. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet. Den Meldungen zufolge ist der Entwurf bereits in die Ressortabstimmung gegangen.

Konkret soll die Beitragsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung künftig bei einem Monatseinkommen von 8.050 Euro liegen. Wer mehr verdient, wird nicht weiter zur Kasse gebeten. Aktuell liegt dieser Wert im Westen bei 7.550 Euro und im Osten bei 7.450 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll demnach auf 5.512,50 Euro steigen. Aktuell müssen Bürger Beiträge auf das Einkommen bis 5.175 Euro im Monat bezahlen. 

Gute Lohnentwicklung im vergangenen Jahr
Die Rechengrößen werden gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Ein Ministeriumssprecher führte die Höhe der Anpassungen bei "Bild" auf die "sehr gute Lohnentwicklung von deutschlandweit 6,44 Prozent im vergangenen Jahr" zurück. Dadurch stiegen die Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2025 "vergleichsweise stark", zitierte ihn die Zeitung. (jb)