"Die deutschen Sparer müssen vor windigen Finanzscharlatanen geschützt werden", fordert Peter Härtling, Präsident des Bundesverbandes der Ruhestandsplaner Deutschland (BDRD). Das gerade verabschiedete Kleinanlegerschutzgesetz geht nach Meinung des Ruhestandsplaners zwar in die richtige Richtung. Allzu viel sollten sich Anleger davon aber nicht versprechen.

"Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes im kommenden Jahr, wird es Fälle geben, in denen Anleger auf unseriöse Geschäftemacher reinfallen. Wer Geld anlegt, muss weiterhin größte Sorgfalt walten lassen", warnt Härtling. Denn Betrüger, die es darauf anlegen, werden auch weiterhin einen Weg finden, um an die Geldbörsen der Sparer zu kommen. Das zeigen auch die vielen Warnmeldungen bzw. Verlautbarungen der Finanzaufsicht Bafin über illegale Finanzdienstleitungen (FONDS professionell ONLINE berichtet regelmäßig).

Ungenügende Kontrolle seitens der Bafin
Das größte Manko des neuen Gesetzes ist aus Sicht von Härtling, dass nun auch geschlossene Beteiligungen Fondsprospekte bei der Bafin vorlegen müssen. Doch davon dürfen sich Anleger nicht viel versprechen. "Die Bafin schaut sich nur das Inhaltsverzeichnis an", kritisiert Härtling. "Die Prospekte werden auf formale Richtigkeit überprüft, nicht aber darauf, ob die konkreten Angaben, Berechnungen und Prognosen korrekt sind." (jb)