Ruhestandsplaner: Kleinanlegerschutzgesetz bietet nur wenig mehr Sicherheit
Mit dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz möchte die Bundesregierung die deutschen Anleger schützen. Zuviel dürfen sich Anleger davon aber nicht versprechen. Denn Betrüger finden immer einen Weg, ihre windigen Finanzprodukte an den Sparer zu bringen, warnt der BDRD in einer Pressemitteilung.
"Die deutschen Sparer müssen vor windigen Finanzscharlatanen geschützt werden", fordert Peter Härtling, Präsident des Bundesverbandes der Ruhestandsplaner Deutschland (BDRD). Das gerade verabschiedete Kleinanlegerschutzgesetz geht nach Meinung des Ruhestandsplaners zwar in die richtige Richtung. Allzu viel sollten sich Anleger davon aber nicht versprechen.
"Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes im kommenden Jahr, wird es Fälle geben, in denen Anleger auf unseriöse Geschäftemacher reinfallen. Wer Geld anlegt, muss weiterhin größte Sorgfalt walten lassen", warnt Härtling. Denn Betrüger, die es darauf anlegen, werden auch weiterhin einen Weg finden, um an die Geldbörsen der Sparer zu kommen. Das zeigen auch die vielen Warnmeldungen bzw. Verlautbarungen der Finanzaufsicht Bafin über illegale Finanzdienstleitungen (FONDS professionell ONLINE berichtet regelmäßig).
Ungenügende Kontrolle seitens der Bafin
Das größte Manko des neuen Gesetzes ist aus Sicht von Härtling, dass nun auch geschlossene Beteiligungen Fondsprospekte bei der Bafin vorlegen müssen. Doch davon dürfen sich Anleger nicht viel versprechen. "Die Bafin schaut sich nur das Inhaltsverzeichnis an", kritisiert Härtling. "Die Prospekte werden auf formale Richtigkeit überprüft, nicht aber darauf, ob die konkreten Angaben, Berechnungen und Prognosen korrekt sind." (jb)
Kommentare
Kleinanlegerschutzgesetzt
AntwortenDieses Gesetz verändert „total“ den „Vermittlermarkt durch Einbezug der Regeln zur „Product Governance“. Ab 3.1.2017 muss die Beratung zu Altersvorsorgeprodukten im Rahmen einer „ganzheitlichen Finanzberatung“ erfolgen.
Frank L. Braun am 28.04.15 um 15:26Eine themenzentrierte AV-Produktberatung ist damit tot!
Ohne Verträglichkeitsprüfung, mit Dokumentation sogar bei hälftigem oder Totalverlust, im Rahmen aller AV-Maßnahmen, gibt es keine Beweislastumkehr.
D.h. "ohne" wird immer wieder mal unangepasste Produkte "selber" zurücknehmen müssen!
Wird der Zeitaufwand für die mind. 2-3 Termine im Vorfeld von Abschlüssen nicht zumindest mit einem Mischmodell abgesichert, wird man häufiger umsonst beraten haben.
Wird dieser Beratungsprozess nach der DIN ISO 22222 aufgezeigt, verstehen die Menschen diesen Vorteil sogar auf Anhieb, wie Joachim König es heute im Interview beim VersicherungsJornal beschreibt „Für Finanzplanung wird gerne Honorar gezahlt“.
Dr. Peter Schmidt zeigt damit den Wandel für das „Beratungskonzept der Zukunft „ auf :“vom Verkäufer zum Berater“. Weitere Infos siehe auch eBooks und Erfahrungsberichte bei mwsbraun.de