In Sozialen Medien tummeln sich Akteure wie Anbieter von digitalen Wertpapieren, Financial Influencer und andere selbsternannte Experten. Viele der Anlagetipps, die zu Kryptowerten und anderen Finanzprodukten kursieren, sind jedoch nicht verlässlich. In einer aktuellen Meldung warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) deshalb private Anleger vor Finanztipps, die in solchen Kanälen kursieren.

Investments in Kryptowerte mögen zwar modern, lukrativ und "trendy" wirken, bergen aber große Risiken, denn sie sind komplizierte und sehr spekulative Finanzprodukte. In den Sozialen Medien wird jedoch die Aussicht auf hohe Renditen verbreitet. "Influencer, die sich zu Finanzprodukten äußern, kennen sich häufig selbst nicht wirklich gut genug damit aus", zitiert die Nachrichtenagentur DPA Thorsten Pötzsch, den Chefaufseher für den Wertpapierbereich. Auch für Kryptoanlagen gelte: Die Aussicht auf hohe Renditen ziehe immer hohe Risiken mit sich, so die Bafin. 

Risikobehaftete Anlagen
Die Behörde bezeichnet Kryptowährungen mit Blick auf die extremen Kurssprünge als besonders riskant. "Die möglichen Auslöser sind vielfältig und für Privatanleger kaum im Blick zu behalten", heißt es auf der Internetseite der Bundesanstalt. Kurssteigerungen hätten zudem einen selbstverstärkenden Effekt, denn steigende Kurse locken weitere Anleger an. Es kommt zum "Fear of Missing out"-Effekt: Viele private Investoren gehen davon aus, dass sie jetzt schnell reagieren müssen, um im Rennen zu bleiben. Diese Investitionen führen dazu, dass die Kurse weiter steigen – ohne substanziellen Grund.

Aber auch fallende Kurse sind nicht notwendigerweise ein guter Einstiegszeitpunkt für ein Investment, warnt die Bafin. Denn die weitere Kursentwicklung ist nicht vorhersehbar. Fraglich ist auch, ob im Bedarfsfall ein Käufer zum erhofften Preis gefunden wird. Bei wenig liquiden Kryptowährungen gibt es mitunter kaum Abnehmer und Handelsmöglichkeiten.

Nicht von der Aufsicht geprüft
Bei Bitcoin, Ethereum und Co. werden weder die Projektinitiatoren noch die Erzeuger der Coins, der Programmcode oder der Kryptowert selbst von der Bafin geprüft oder überwacht. Nur wenn Kryptowährungen so gestaltet sind, dass sie als Wertpapiere, Vermögensanlagen, Investmentvermögen oder sogenanntes E-Geld gelten, fallen sie unter die Aufsicht der Behörde.

Nach den gesetzlichen Regelungen beaufsichtigt die Bafin aktive Dienstleister, die Tätigkeiten rund um Kryptowerte erbringen. "Das sind beispielsweise Kryptohandelsplattformen, Aufsteller von Kryptoautomaten und Unternehmen, die das sogenannte Kryptoverwahrgeschäft erbringen", teilt die Behörde mit. "Aber Achtung: Die Beaufsichtigung dieser Unternehmen ist kein Qualitätsmerkmal für die erworbenen oder verwahrten Kryptowerte selbst."

Kommentare sind kein Gütesiegel
Wer sich also an Finanztipps in Sozialen Medien orientiert, sollte zuerst die Experten und deren Seriosität prüfen, rät die Bafin. Wichtig sei, sich nicht von Likes und Follower-Zahlen blenden zu lassen. Auch positive Kommentare seien kein Gütesiegel. (as)