Diese Situation ist für Finanzberater nicht einfach: Eine Kunde gilt rechtlich zwar als entscheidungsfähig, doch in der Praxis zeigt sich, dass er aufgrund gewisser Umstände besondere Unterstützung benötigt. Um Finanzplanern Hilfestellung bei der Beratung schutzbedürftiger Personen zu bieten, hat der Financial Planning Standards Board (FPSB) Deutschland, der Verband der hiesigen Finanzplaner, einen Leitfaden veröffentlicht. Dieser wurde maßgeblich vom FPSB Europe, dem Zusammenschluss aller europäischen FPSB-Netzwerkpartner, initiiert.

Ein wichtiges Motiv für die Initiative ist es, dass Regulierungsbehörden weltweit zunehmend besorgt über die finanzielle Ausbeutung schutzbedürftiger Menschen sind. "Der Praxisleitfaden zielt deshalb darauf ab, das Verständnis für die verschiedenen und zum Teil speziellen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beratung von schutzbedürftigen Personen zu verbessern", erläutert FPSB-Vorstandsvorsitzender Rolf Tilmes. "Gleichzeitig wollen wir damit FPSB-Professionals unterstützen, damit sie ihren ethischen und beruflichen Verpflichtungen bei der Beratung schutzbedürftiger Personen gerecht werden können."

Vielfältige Gründe
Die Gründe für eine dauerhafte oder zeitweise Schutzbedürftigkeit sind vielfältig. Geringe Lese- und Schreibfähigkeiten können ebenso dazugehören wie Demenz oder andere Erkrankungen. Auch besondere Ereignisse wie eine Scheidung, der plötzliche Tod eines Angehörigen, eine Erbschaft, ja sogar ein Lottogewinn können Menschen aus so aus der Bahn werfen, dass sie zumindest vorübergehend als schutzbedürftig zu betrachten sind.

"Hier gilt es im Sinne qualitativ hochwertiger professioneller Beratung, besonders aufmerksam, sensibel und kundenorientiert zu agieren", sagt Tilmes. Ganz wichtig dabei: Der Praxisleitfaden kann und will nicht alle möglichen Fragen und Probleme, die in einer bestimmten Situation auftreten können, adressieren. Zudem sollen damit auch keine neuen Standards geschaffen werden, um bestimmte staatliche oder behördliche Verpflichtungen zu ersetzen. "Der Praxisleitfaden ist gedacht als Ergänzung zu bestehenden nationalen Gesetzen und Vorschriften", so Tilmes. (am)