Schweden plant, als drittes Land in Europa nach den Niederlanden und Großbritannien ein Provisionsverbot im Vertrieb von Finanzprodukten einzuführen. Eine von der schwedischen Regierung in Auftrag gegebene Untersuchung darüber, wie die europäische Finanzmarktrichtlinie Mifid II in nationales Recht umgesetzt werden soll, ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Provisionsverbot kommen soll. Dies berichtet Financial Times Advisor (FT Advisor). 

Der Report zu dieser Untersuchung schlage vor, dass die schwedische Finanzaufsicht Swedish Financial Supervisory Authority, kurz FI, konkrete Vorschläge zur Umsetzung des Verbotes erarbeiten soll. Die FI möchte diese der Regierung in Stockholm bis Ende März vorlegen, wie FT Advisor weiter schreibt.

Der Hintergrund für die schwedischen Pläne sei, wie in den beiden anderen Ländern auch, den Interessenkonflikt von Beratern, die zwischen hohen Provisionszahlungen seitens der Produktanbieter und dem Kundenwohl hin- und her gerissen sein können, aufzulösen. "Wir sind bereits seit geraumer Zeit der Meinung, dass ein Provisionsverbot zu einer besseren Finanzberatung führt", sagte FI-Sprecher Jonatan Holst.

Begründung aus Artikel 91 der Mifid II
In dem Report mit dem Titel "The Securities Market: Mifid II and Mifir", in dem die rechtliche Begründung des schwedischen Vorgehens erläutert wird, heißt es laut FT Advisor wie folgt: "Die europäische Vermittlerrichtlinie IMD bezieht sich auf Artikel 91 der Mifid II, der besagt, dass Mitgliedsstaaten der europäischen Union ein Provisionsverbot einführen dürfen." (Lesen Sie hier Details zu Artikel 91 Mifid II). Schwedische Finanzberater werden von der heimischen Versicherungswirtschaft beaufsichtigt und sind daher von den Änderungen der IMD betroffen.

"Wir sind zuversichtlich, dass das geplante Verbot nicht weiter geht als ähnliche Vorgaben in den Niederlanden und Großbritannien", kommentierte Lena Falk, stellvertretende Chefjustitiarin des Schwedischen Fondsverbandes. Und fährt fort: "Das Verbot von Zahlungen Dritter im Zusammenhang mit einer Finanzberatung wird von der FI geregelt, sodass wir das genaue Ergebnis nicht kennen. Die FI hat nun die große Verantwortung, sicherzustellen, dass Wettbewerb und der Zugang von Kleinanlegern zu einer Finanzberatung erhalten bleiben. (jb)