Maklerbestände gelten als schwer verkäuflich. Die Hälfte der theoretisch verfügbaren Bestände findet keinen Abnehmer, schätzen Experten. Das gilt allerdings nur, wenn man hohe Maßstäbe an die Bestände und den Verkaufsprozess anlegt – Maßstäbe, die für mittelständische Unternehmen oder gar Einzelkämpfer mit nur einer Handvoll Kunden und Verträgen nicht unbedingt sinnvoll sind, sagt der Maklerverband SdV.

Versicherungsmakler, die jährlich weniger als 50.000 Euro an Courtage einnehmen und über einen entsprechend kleinen Bestand verfügen, brauchen nicht viel, um den Verkauf ihres Unternehmens vorzubereiten. Oft ist nicht einmal eine differenzierte Unternehmensbewertung nötig: Die Büroausstattung ist längst abgeschrieben, Computer, Drucker und Kopierer sind angesichts des technischen Fortschritts nicht mehr viel wert. Der Firmenwert besteht fast ausschließlich aus dem Kunden- und Vertragsbestand.

Aufwand mit Augenmaß
Geht es um eine eher geringe Anzahl von Verträgen, ist die Bestandsliste schnell aufgearbeitet, zur Not in Papierform statt elektronisch. Oft wird der Datenschutz als Verkaufshürde genannt, wenn nicht mit allen Kunden ein schriftlicher Maklervertrag existiert, der eine Ermächtigung zur Datenweitergabe enthält. Der Gesetzgeber habe allerdings Möglichkeiten offen gelassen, auch in dieser Situation die Bestandsübertragung rechtskonform über die Bühne zu bringen, erklärt der SdV

Darüber hinaus gebe es immer wieder Verweise auf Haftungsrisiken, weil Beratungsdokumentationen nur lückenhaft vorlägen. Hier komme es darauf an, wie sich die beiden Vertragsparteien – also Verkäufer und Käufer – einigen. "Es gibt mehrere Möglichkeiten, dieses Problem zu lösen", betont der SdV. Wichtig sei, beim Bestandsverkauf die Verhältnismäßigkeit zu wahren und nicht einen derartigen Aufwand zu betreiben, als ginge es um die Übernahme des Allianz-Konzerns. (fp)