Wer arbeitet, bekommt seinen Lohn. Der Großteil der Deutschen erhält als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer ein Gehalt vom Arbeitgeber. Die Selbstständigen und Firmenbesitzer stellen ihren Kunden Rechnungen und zahlen sich von diesen Einnahmen entweder selbst ein Gehalt oder schütten sich regelmäßig einen Teil des Gewinns aus. Für gewerbliche Vermittler von Investmentfonds hat sich dagegen eine andere Vergütung eingebürgert: Sie erhalten ihren Lohn in Form einer Abschluss- und einer fortlaufenden Bestandsprovision von Dritten, den Fondsgesellschaften.

Eine wachsende Gruppe von Beratern lässt sich ihre Dienstleistung aber direkt über Honorare von Kunden vergüten. Zudem erfreuen sich sogenannte Servicegebühren seit einigen Jahren immer größerer Beliebtheit unter Finanzanlagenvermittlern. Solche Entgelte sind aber nicht unproblematisch.

Wenn Sie wissen möchten, was Servicegebührenvereinbarungen sind, was man dabei in der Praxis beachten muss, welche Varianten es gibt und wie sie steuerlich eingestuft werden – klicken Sie sich durch die Bilderstrecke oben. (jb)