Der Arbeitskreis Beratungsprozesse bietet ab sofort Musterverträge für Servicevereinbarungen. Diese sollen den jeweils vereinbarten Maklervertrag ergänzen. Vermittler können die Textvorlagen wie auch alle weiteren Dokumente des Arbeitskreises kostenlos von deren Internetseite herunterladen (Link zu den Dokumenten). 

Grund für das Angebot der Brancheninitiative ist, dass immer mehr Finanz- und Versicherungsmakler Kunden Zusatzservices, die nicht zu ihren gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten gehören, gegen Honorar anbieten, für die sie üblicherweise mit Courtagen entlohnt werden. Diese Serviceleistungen müssen aber in einem Vertrag geregelt werden – Muster dafür hat der Arbeitskreis entwickelt.

Vorlagen für Gewerbe- und Privatkunden
Die Vorlagen sind in zwei Kategorien erhältlich: Für Gewerbe- und Privatkunden. Der "Servicevertrag Gewerbe" stellt laut der Pressemitteilung auf den Bedarf gewerblicher Kunden ab. Die aufgeführten Services umfassen beispielsweise eine Analyse der betrieblichen Altersversorgung, eine Notfallplanung für das Unternehmen und den 360° Service für Anlageimmobilien. Makler können die Serviceleistungen je nach Dienstleistungsspektrum individuell zusammenstellen, aber auch ergänzen. Die Pauschalvergütung werde laufend erhoben.

Beim "Servicevertrag Privat" sind etwa Services wie ein Finanzgutachten nach DIN 77230 (Basisfinanzanalyse), die Betreuung von Fremdverträgen, das Aufbereiten von Unterlagen zur Steuererklärung und ein Privatsekretariat für die Korrespondenz mit Versicherungsgesellschaften und anderen Produktgebern aufgeführt. Auch hier ist eine Anpassung an das jeweilige Serviceportfolio des Maklers möglich. Eine Widerrufsbelehrung ergänzt die Vereinbarung mit Verbrauchern.

Gemeinsamer Kraftakt
"Uns war wichtig, alle relevanten Interessenvertreter ins Boot zu holen", erläutert Friedel Rohde, Koordinator des Arbeitskreis Beratungsprozesse. "Durch die Mitarbeit der Berufsverbände Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM), Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sowie den Servicegesellschaften Germanbroker.net und Charta Börse für Versicherungen ist es gelungen, Vermittlern wie Mandanten ein praktikables Regelwerk an die Hand zu geben. Die Servicevereinbarungen für Vermittler sind eine echte Branchenlösung", freut sich Rohde. Als nächsten Schritt plant der Arbeitskreis die Veröffentlichung von Textvorlagen zur Honorarberatung und -Vermittlung. (jb)