Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seinen Evaluationsbericht zum 2014 verabschiedeten Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) veröffentlicht. Der aus Vermittlersicht wichtigste Punkt war schon vorher durchgesickert: Die Beamten fordern einen Deckel bei den Abschlussprovisionen. Der Bericht enthält aber einige interessante Details, wie sich die Kosten für Versicherungsnehmer und damit auf der anderen Seite die Vergütungen für die Vermittler entwickelt haben.

Das BMF stellt einleitend fest, dass die Vergütungen für gebundene und freie Vermittler weiterhin den größten Kostenblock darstellen: Zwei der Drittel der Abschluss- und Verwaltungsgebühren fließen ihnen zu. Allerdings seien diese in den vergangenen Jahren durch das LVRG gesunken. Dazu nennen die Beamten auch konkrete Zahlen: Im Jahr 2013 haben die gezahlten Vergütungen, einschließlich anderer Bezüge, rund 5,4 Milliarden Euro betragen, 2017 waren es rund 700 Millionen Euro oder rund 13 Prozent weniger. Diese Zahlen lassen sich laut dem Ministerium wegen des geringeren Neugeschäftes im Jahr 2017 zwar nicht eins zu eins vergleichen, zeigen aber die Dimensionen bei den Vergütungen auf.  

200 Millionen Euro Kostenentlassung
Die Beamten haben nun, um die Vermittlungskosten in den Jahren 2013 und 2017 vergleichen zu können, eine normierte Darstellung der festgestellten, tatsächlich gezahlten Gelder entwickelt. Dafür nutzen sie sogenannte Kosteneinheiten (KE), die auf die Laufzeit des Versicherungsvertrages bezogen sind: Statt 100 KE wie im Jahr 2013 würden nun nur noch 94,86 KE gezahlt – die Vermittlervergütung sei daher unter vergleichbaren Bedingungen im Jahr 2017 um 5,1 Prozent niedriger ausgefallen als noch 2013. 

In absoluten Zahlen ist laut BMF eine Kostenentlassung von 200 Millionen Euro beim Neugeschäft zu sehen – und nicht die oben genannten 700 Millionen Euro. Das Fazit des Ministeriums laut daher: "Trotz erster Erfolge bei der Senkung der Abschluss- und Vertriebskosten sind weitere Anstrengungen der Lebensversicherer erforderlich, die Kosten zu senken." Und das soll, wie schon bekannt, mittels eines Deckels bei den Abschlussprovisionen herbeigeführt werden. Eine konkrete Höhe für den Deckel nennt das BMF-Papier aber nicht.

Laufende Provisionen gestiegen
Das Ministerium hat die Vergütung ferner weiter aufgeschlüsselt: Die sofort gewährten Gelder für den Vermittlungserfolg (Provisionen) sind nach Angaben des Berichtes von 74,91 KE auf 65,25 KE zurückgegangen. Auf der anderen Seite haben sich die laufenden Provisionen von 9,49 auf 13,78 KE erhöht, was eine Steigerung von satten 45,2 Prozent darstellt. Die anderen Vergütungsbestandteile sind nahezu unverändert geblieben.

Die Verringerung der Abschlusskosten ist je nach Vertriebsweg unterschiedlich ausgefallen. Die Zahlungen an Ausschließlichkeitsvermittler sind um 2,89 Prozent gesunken, bei den Maklern und Mehrfachvermittlern hingegen um 7,21 Prozent. Die Vergütungen in dieser Gruppe sind auch nach der Senkung weiterhin höher als bei den Ausschließlichkeitsvertreter. (jb)