Mit der Finanzmarktrichtlinie Mifid II geraten einmal mehr die Gebühren eines Fondsinvestments in den Fokus. Einer der Punkte ist die Aufteilung der Gebühren zwischen Fondsgesellschaft und Finanzvertrieb. Zwar sind sowohl die Verwaltungsgebühren des Anbieters als auch der Aufwand für die Vermittler zumindest grundsätzlich bekannt und ausgewiesen. Doch nunmehr müssen diese Eckdaten nicht nur prozentual, sondern in exakten Euro- und Cent-Beträgen angegeben werden. Kunden könnten daher künftig genauer hinterfragen, welche Leistung Vertrieb und Anbieter für ihre Gebühren erbringen.

Schon bevor die neuen Regeln in Kraft traten, gab es einige Transparenz-Initiativen. So legt
der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) offen, wie hoch die Vertriebsfolgeprovision ist, die eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Durchschnitt an sechs führende Fondsplattformen zahlt. Die Grafiken oben zeigen die Werte für die zehn größten Bestandsfonds sowie von fünf Absatzschlagern im freien Vertrieb laut Maklerpool-Umfrage von FONDS professionell – klicken Sie einfach weiter. (ert)


Vor welchen Diskussionen die Branche steht und wie sich die Marktteilnehmer positionieren, lesen Sie im neuen Heft 1/2018 von FONDS professionell. Angemeldete KLUB-Mitglieder finden den Artikel auch hier im E-Magazin.