Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) warnt vor unbeabsichtigten Folgen eines partiellen Provisionsverbots im Wertpapierbereich. Die Pläne der EU-Kommission, Zuwendungen im beratungsfreien Geschäft zu untersagen, lehne man ab, "weil dies eine Gefahr für eine breite Wertpapierberatung" darstelle. "Für die politisch gewünschte breitere Beteiligung der Bevölkerung am volkswirtschaftlichen Wertzuwachs und für die Mobilisierung privaten Kapitals für Zwecke der Energiewende wäre dies kontraproduktiv", heißt es in der "Hannoverschen Erklärung", die der DSGV zum Auftakt des diesjährigen Sparkassentags in Hannover veröffentlicht hat.

Die Kritik des DSGV zielt auf die Vorschläge aus Brüssel zur "Kleinanlegerstrategie" der Europäischen Union. Die zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness nahm zwar von ihrer ursprünglichen Idee Abstand, Provisionen im Wertpapiergeschäft generell zu untersagen – in der Anlageberatung sollen sie unter verschärften Bedingungen weiterhin erlaubt sein. Für die reine Anlagevermittlung und Orderausführung ist aber ein Zuwendungsverbot geplant.

Provisionen wären nur noch für einen Teil des Fondsbestands erlaubt
Auf den ersten Blick träfe das die Sparkassen kaum, schließlich setzen die öffentlich-rechtlichen Institute vor allem auf die Anlageberatung. Allerdings gibt es vermehrt Kunden, die ihr Depot auch auf eigene Faust bestücken – für diese Finanzinstrumente dürften die Sparkassen dann keine Provisionen mehr vereinnahmen. Außerdem betreibt die Gruppe mit dem S-Broker eine eigene Direktbank, deren Geschäftsmodell akut bedroht wäre. Hinzu kommen perspektivisch technische Herausforderungen: Die Institute müssten abgrenzen, ob ein Fonds nach einer Anlageberatung oder einer Anlagevermittlung im Kundendepot gelandet ist – und dürften nur für einen Teil des multimilliardenschweren Bestands Vertriebsfolgeprovisionen vereinnahmen. (bm)