Hohe Inflation hin oder her, die Bundesbürger scheuen bei der Geldanlage nach wie vor das Risiko. Nur rund 17 Prozent der Deutschen hatten 2021 Kapital in Aktien oder Aktienfonds investiert, wie die jüngsten Zahlen des Deutschen Aktieninstituts (DAI) zeigen. Um Abhilfe zu schaffen, hat das Institut am Donnerstag (24.11.) einen Vorschlag präsentiert, der Privatanlegern Aktieninvestments näherbringen soll. Dies berichtet das "Handelsblatt".

Das DAI denke an sogenannte Anlagesparkonten. Die Idee dahinter: Der Gesetzgeber definiert eine Anlagesumme, die jährlich oder als Einmalbetrag in Aktien und Aktienfonds gespart werden kann. Dividenden und Kursgewinne aus Ersparnissen auf Anlagesparkonten sollen steuerfrei sein. Der Betrag, der auf ein solches Ansparkonto eingezahlt werden kann, wäre gedeckelt, sodass große Vermögen von den Anreizen des Anlagesparkontos nicht profitieren können. 

Steuerfreibetrag löst das Kernproblem nicht
Die Bundesregierung möchte für Privatanleger bekanntlich einen steuerlichen Freibetrag für Gewinne aus Geschäften mit Aktien oder Aktienfonds einführen. Bislang steht allerdings nicht fest, wie hoch dieser ausfallen soll. Nach Auffassung des DAI löse ein solcher Freibetrag das Kernproblem aber nicht, schreibt das "Handelsblatt". Dieses bestehe in der steuerlichen Bevorzugung von festverzinslichen Anlagen gegenüber Aktien seit der Einführung der Abgeltungsteuer 2009.

"Um dem Ziel 'Steuergerechtigkeit für die Aktienanlage' näherzukommen, müssten die Rahmenbedingungen von vor 2009 wiederhergestellt werden", zitiert das "Handelsblatt" Norbert Kuhn, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Kapitalmärkte beim DAI. Da die Forderung derzeit jedoch politisch nicht durchsetzbar sei, schlägt das DAI das Anlagesparkonto vor. 

Mehr Steuergerechtigkeit
Das Konzept der Anlagesparkonten soll im Vergleich zur Steuerfreiheit von Kursgewinnen mehr Steuergerechtigkeit schaffen. Da für die Gelder auf den Anlagesparkonten keine Steuern anfallen würden, trügen die Aktionäre nur die Unternehmensteuer von 30 Prozent. Das würde fast eine Steuergerechtigkeit im Vergleich mit festverzinslichen Wertpapieren bedeuten, so das "Handelsblatt". (am)