Mit der Fidelity-Fondsbank FFB hat nun eine weitere Fondsplattform ein Verwahrentgelt eingeführt. Ab dem 1. Oktober 2020 müssen Privat- und Geschäftskunden ab einem Guthaben von 100.000 Euro auf dem FFB-Abwicklungskonto eine Gebühr von jährlich 0,5 Prozent zahlen. Bis zu einem Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro fallen die "Strafzinsen" nicht an. Das geht aus einer Kundenmitteilung der FFB hervor. Das Unternehmen verweist für den Schritt in ihren Geschäftsbedingungen auf den Zins in Höhe von 0,5 Prozent, den sie für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank zahlen muss, und den sie so an die Kunden weiterreicht.

Damit erheben aktuell nur noch Moventum und die Fondsdepot Bank keine als "Verwahrentgelte" oder "Guthaben-Gebühren" bezeichnete Extrakosten, wie aus einer Umfrage von FONDS professionell ONLINE von Anfang Juni hervorgeht. Die FFB erklärte zur diesem Zeitpunkt, sie beobachte, "wie das Wettbewerbsumfeld auf das Thema Negativzinsen durch die Deutsche Bundesbank reagiert". Zudem prüfe sie verschiedene Optionen. Entschieden hat sich sich nun für "Strafzinsen". Allerdings können Kunden nach eigenen Angaben der FFB das "Festgeld Plus-Angebot" nutzen, bei dem die Plattform mit Partnerbanken kooperiert. Für eine Anlagedauer zwischen einem Monat und 24 Monaten erhalteb der Anleger aktuell eine Verzinsung von bis zu 0,30 Prozent p. a. Die maximale Anlagesumme beträgt 500.000 Euro.

Startschuss im Januar
Die übrigen in Deutschland maßgeblichen Fondsplattformen haben bereits in den vergangenen sechs Monaten Verwahrentgelte eingeführt. Den Anfang machten zu Jahresbeginn die DAB BNP Paribas und die Comdirect. Die DAB verlangt eine solche Gebühr, wenn die Euro-Einlagen des Kunden mehr als 15 Prozent des "Gesamtvermögens" ausmachen. Dieses wiederum setzt sich aus der Summe der Euro-Konten und des Depotwerts bei der DAB zusammen. Die Comdirect fordert von Neukunden Gebühren in Höhe von jährlich 0,5 Prozent ab einem Freibetrag von 250.000 Euro – mit Bestandskunden werden gegebenenfalls individuelle Vereinbarungen getroffen. Die European Bank for Financial Services (Ebase) und seit Juli auch die Augsburger Aktienbank (AAB) haben "Strafzinsen" von 0,5 Prozent ab einem Freibetrag von 100.000 Euro vorgesehen. (jb)